Mit Landeshilfe die Dortmunder Situation verbessern
Gerade Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen schwierige Vorrausetzungen für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn mitbringen, benötigen qualifizierte Unterstützung durch Schulsozialarbeit. Deshalb begrüßen wir, dass die Rot-GRÜNE Landesregierung nun über 2017 hinaus auch für 2018 Gelder für die Schulsozialarbeit zur Verfügung stellt. Durch den Landeszuschuss können in Dortmund die betroffenen 81 Stellen der Schulsozialarbeiter*innen für das gesamte Jahr 2018 gesichert werden. Ein Teil der bereits für 2018 für die Schulsozialarbeit eingeplanten städtischen Gelder kann nun zur Kofinanzierung des neuen Landeszuschusses eingesetzt werden. Die darüber hinaus verbleibenden eingeplanten städtischen Mittel sollen in das Jahr 2019 zur Fortsetzung der Schulsozialarbeit bis zunächst zum Ende des Schuljahres 2018/19 übertragen und genutzt werden, sofern es bis dahin keine weitergehende Finanzierung anderer Ebenen gibt. Wir haben mit einem entsprechenden Antrag im Schulausschuss die Verwaltung aufgefordert, dies zu prüfen und die Ergebnisse dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.
Land sorgt für Planungssicherheit bis Ende 2018
Mit der Zusage im Rahmen der Haushaltsberatungen (siehe auch Meldung vom 24.11.2016: Rot-Grün investiert in Soziales, Bildung und Integration) hat die rot-GRÜNE Landesregierung beschlossen, auch in 2018 insgesamt 47,7 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit zur Verfügung zu stellen. Damit hat das Land Verantwortung für die Schulen in NRW übernommen, obwohl eigentlich der Bund für diese Kosten aufkommen müsste. Durch die Zusage des Landes ist die Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes im gesamten Jahr 2018 gesichert. Gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten um Kinderarmut ist dies für uns eine sehr gute Nachricht. Zusätzlich wird die Stadt dadurch auch finanziell entlastet.
Zuvor hatte sich die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände aus NRW an das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW gewandt, mit der Bitte, die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zu übernehmen. Der Bund sieht sich schon länger nicht mehr in der Pflicht, die befristete Finanzierung zu verlängern. Die Leidtragenden drohten die Kinder und Jugendlichen zu werden, die dringend auf Unterstützung und Hilfe angewiesen sind.
Frühzeitig hatten sich Kommunen zur wichtigen Aufgabe der Schulsozialarbeit bekannt, so auch Dortmund 2015, als der Schulausschuss die Weiterführung der 81 Schulsozialarbeiterstellen empfahl.
Und über 2018 hinaus?
Bisher war die Finanzierung der 81 Stellen nur bis Mitte 2018 gesichert. In der ersten Jahreshälfte 2018 sollte die Finanzierung dabei mit 2,6 Millionen Euro alleine durch die Stadt erfolgen. Das ist nun nicht mehr notwendig. Durch die Ankündigung des Landes wird ein Teil der eingeplanten städtischen Gelder stattdessen zur Kofinanzierung des neuen Landeszuschusses eingesetzt. Dafür werden nur 1,8 Millionen für das ganze Jahr benötigt. Die verbleibenden 800.000 Euro wollen wir mit unserem GRÜNEN Antrag in das Jahr 2019 übertragen und zur Fortsetzung der Schulsozialarbeit nutzen, sofern es bis dahin keine weitergehende Finanzierung anderer Ebenen gibt. Der Schulausschuss hat dem zugestimmt.
Bund muss Verantwortung übernehmen
Mit der Absicherung der Schulsozialarbeit ist das Land NRW für den Bund eingesprungen. Die Bundesregierung hatte zwar ein Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) aufgelegt, die Schulsozialarbeit damit aber nur bis zum Jahr 2013 unterstützt.
Da die Kommunen sich nicht in der Lage sahen, die etwa 1.500 Stellen aus eigenen Mitteln weiter zu finanzieren, hatte rot-GRÜN in NRW das Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen“ gestartet. Damit beteiligt sich das Land mit 50 bis 80 Prozent an der Finanzierung der Stellen für Schulsozialarbeiter*innen, je nach Finanzkraft der Kommune.
Das Landesprogramm war bis einschließlich 2017 befristet – in der Hoffnung, dass der Bund seine Verantwortung wieder wahrnimmt. Die Bundesregierung hat allerdings die Kommunen und die Länder im Stich gelassen. Weitere Hintergründe finden sich im Kommunalinfo der Grünen Fraktion NRW.
Grundsätzlich sehen wir immer noch den Bund in der Verantwortung für Leistungen der Bildungs- und Teilhabeberatung. Wir haben im Schulausschuss deswegen auch beantragt, zusätzlich erneut die Bundesregierung aufzufordern, die ausreichende und dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit sicherzustellen. Eine dauerhafte Lösung ist auch aus Sicht der Beschäftigten notwendig, da die befristeten Stellen nicht ständig weiter befristet werden können und sollen.
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