Im Haushalt 2013 sind erstmals 200.000 Euro für den Einsatz von IntegrationshelferInnen in der Offenen Ganztagsschule (OGS) bereitgestellt worden.
Der Schulausschuss hat vor diesem Hintergrund am 23. Januar die Verwaltung einstimmig aufgefordert, schnellstmöglich ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. In der Vorlage der Verwaltung „Umsetzung der am 20.12.2012 durch den Rat beschlossenen Aufwandsreduzierungen im Haushaltsplan 2012“ (09356-13) ist allerdings fast gleichzeitig eine Einsparung von 200.000 Euro durch eine Reduzierung der Fallzahl bei SchulbegleiterInnen durch eine restriktivere Bewilligungspraxis vorgesehen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung in der Ausschusssitzung um die schriftliche Beantwortung der unten angeführten Fragen. Wir bitten ferner darum, die Antworten auch dem Behindertenpolitischen Netzwerk zur Verfügung zu stellen. Falls eine schriftliche Beantwortung in der nächsten Sitzung nicht möglich sein sollte, bitten wir um einen mündlichen Bericht und eine schriftlich Beantwortung im Nachgang der Sitzung:
1. Werden die vom Rat beschlossenen zusätzlichen 200.000 Euro für den Einsatz von IntegrationshelferInnen in der Offenen Ganztagsschule (OGS) bereitgestellt?
2. Wie werden SchülerInnen und Eltern darüber informiert, dass eine Finanzierung von IntegrationshelferInnen in der OGS nun möglich ist? Wie wird insgesamt sichergestellt, dass die vom Rat zur Verfügung gestellten Mittel zweckgerecht verausgabt werden?
3. Wie viele IntegrationshelferInnen in der OGS werden bereits finanziert beziehungsweise ab wann ist mit einer entsprechenden Finanzierung zu rechnen?
4. Wieso sollen gleichzeitig 200.000 Euro Einsparungen durch eine Reduzierung der Fallzahl bei SchulbegleiterInnen vorgenommen werden? Bedeutet dies die faktische Aufhebung des obigen Ratsbeschlusses?
5. Wie soll die angekündigte restriktivere Bewilligungspraxis aussehen? Welche Kriterien bei der Bewilligung sollen verschärft werden? Sollen im Grundsatz weniger Kinder von SchulbegleiterInnen unterstützt werden oder soll die Unterstützungszeit verringert werden?
6. Wurde bereits mit der restriktiven Bewilligungspraxis begonnen beziehungsweise ab wann soll mit der restriktiven Bewilligungspraxis begonnen werden?
7. Wie verträgt sich eine restriktivere Bewilligungspraxis mit der Entwicklung einer inklusiven Dortmunder Stadtgesellschaft?
8. Wann wird das vom Ausschuss am 23. Januar einstimmig beschlossene Konzept für den Einsatz von IntegrationhelferInnen für Kinder mit Behinderung in der Offenen Ganztagsschule vorgelegt?
9. Gibt es bereits eine einheitliche Anlaufstelle zur Beantragung von IntegrationshelferInnen? Falls Nein: Bis wann wird eine einheitliche Anlaufstelle in der Verwaltung eingerichtet sein?