Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele SchulbegleiterInnen sind zum Start des Schuljahres 2014/15 an Dortmunder Schulen eingesetzt?
2. Wie viele SchulbegleiterInnen sind zu Beginn des Schuljahres in der Offenen Ganztagsschule eingesetzt?
3. Wie viele Anträge auf Schulbegleitung sind für das Schuljahr 2014/15 insgesamt gestellt worden?
4. Welche erkennbaren Auswirkungen hat die am 1. August in Kraft getretene 9. Schulrechtsänderung auf die Anzahl der aktuell eingesetzten SchulbegleiterInnen?
5. Wie ist die aktuelle Entwicklung des Kostenvolumens einschließlich des OGSBereichs?
Begründung:
Anfang April hat der Schulausschuss den Zwischenbericht der Verwaltung zur Schulbegleitung in Dortmund zur Kenntnis genommen. Inzwischen ist das 9. Schulrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten, mit dem Eltern das Recht bekommen, für ihr Kind eine Förderschule oder ein Allgemeine Schule in zumutbarer Entfernung zu wählen. Dies gilt zum Schuljahr 2014/2015 zunächst für alle Schüler/innen, bei denen erstmals ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wurde – das betrifft vor allem Erstklässler – sowie bereits in der Primarstufe geförderte Schüler/innen, die in die Klasse 5 einer weiterführenden Schule oder in die Eingangsklasse einer gymnasialen Oberstufe wechseln wollen. Im Zwischenbericht hatte die Verwaltung festgestellt, dass das Kostenvolumen einschl. des OGS-Bereichs die 5 Mio. Euro-Marke voraussichtlich übersteigen wird.
