Die Verwaltung teilte unter 23559-22-E5 mit, dass bei der Schliefenanlage in Westerfilde bislang kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt sowie keine länger anhaltenden oder sich wiederholende Leiden bei den Füchsen festgestellt werden konnten.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet deshalb um Darstellung der Verwaltung, wie sie zu dieser Rechtsauffassung gelangt ist. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, herauszustellen, inwiefern auch psychische Leiden der Füchse untersucht worden bzw. die Feststellungen der Verwaltung nur auf die Überprüfung körperlicher Leiden abzielte. Auf welcher Grundlage kommt die Verwaltung zur Rechtsauffassung, dass nur körperliche Schädigungen auch ein Leiden sind?