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Thema:  Stadt + Rat

Art: Antrag

Sanierung Rathaus

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Die Kostenobergrenze für die geplante Sanierung des Rathauses wird bei 27 Millionen Euro gedeckelt. Sollten im Sanierungsprozess zusätzliche Kosten entstehen, müssen sie vorrangig durch Einsparungen an anderer Stelle innerhalb der Sanierungsmaßnahmen gedeckt werden. Diese Maßgabe wird bereits im Vergabeverfahren berücksichtigt. Für darüber hinaus gehende Ausgaben, die sich unabdingbar aus dem Sanierungsprozess ergeben, ist jeweils ein Beschluss des Rates notwendig.

2. Die Sanierung dient der langfristigen, technisch modernisierten und energieeffizienteren Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Rathauses. Eine darüber hinaus gehende Aufwertung des Rathauses ist nicht Gegenstand der Sanierung und findet nicht statt.

3. Da die Wahl des zukünftigen Heizungs-/Kühlungssystem einen erheblichen Einfluss auf die notwendigen Sanierungsmaßnahmen, aber auch den künftigen Energiebedarf und somit auf die dauerhaften Unterhaltungskosten des Rathauses  hat, sollte hierzu eine frühzeitige Stellungnahme der Verwaltung erfolgen.

4. Die Projektsteuerung, Planung und Ausführung der Sanierung des Rathauses darf keine negativen zeitlichen und organisatorischen Auswirkungen auf die Umsetzung der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 ff haben. Das betrifft insbesondere Maßnahmen des Programms „Gute Schule 2020“, des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sowie die Abarbeitung von Beschlüssen der Bezirksvertretungen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig die Kosten für die notwendige Auslagerung der Geschäftsbereiche der Verwaltung, der Fraktionen sowie der notwendigen Sitzung- und Veranstaltungsräume zu ermitteln und dem Rat vorzulegen. Unter der Maßgabe des Erhalts der Funktionsfähigkeit sämtlicher Bereiche sind die Kosten möglichst gering zu halten.

6. Die Sanierung des Rathauses wird im Vorfeld und während der Durchführung mit einer transparenten und offensiven Öffentlichkeitsarbeit seitens der Verwaltung begleitet. Das betrifft insbesondere die Darstellung der Bedeutung des Rathauses für die gesamte Stadtgesellschaft hinsichtlich der zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen, der Notwendigkeit der Sanierung sowie der Umsetzung während der Sanierungsphase.

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