Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 im Rahmen der Haushaltsberatungen einen Haushaltsbegleitantrag zur Umsetzung des sogenannten „Schwammstadt-Konzeptes (sponge city)“ in Dortmund beschlossen (Drucksache Nr. 22100-21). Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zu den nachfolgenden Punkten:
1. „a) Der Rat der Stadt Dortmund stellt für erste Maßnahmen zum Umbau Dortmunds zur Schwammstadt für Sach- und Personalkosten einen Betrag von 2 Mio. Euro zur Entsiegelung von Flächen und den damit verbundenen Schutz vor Wetterextremen in den Haushalt für das Jahr 2022 ein. Damit werden in einem ersten Schritt
⦁ ein Programm zur nachhaltigen und klimagerechten Entsiegelung und Begrünung von Schulhöfen aufgelegt. Auf Schulgrundstücken (Schulhöfe und Parkplatzflächen) entstehen durch den hohen Versieglungsgrad häufig ausgeprägte Hitzeinseln. Gleichzeitig kann auf den großen Flächen Regenwasser nicht ausreichend versickern. Um Schulhöfe widerstandsfähig gegen den Klimawandel zu machen und als abwechslungsreiche und zukunftsfähige Lern- und Lebensräume für die Menschen in den Schulen zu gestalten, sollen sie entsiegelt und klimaresilient umgestaltet werden. Die Neugestaltung soll in Zusammenarbeit mit Fachbereich Schule und dem Grünflächenamt im Zusammenhang mit der Strategie zur Bildung für nachhaltige Entwicklung konzipiert werden.
⦁ die Hinterlandentwässerung durch geeignete Maßnahmen verbessert.
Passende Fördermittelzuschüsse sind aus Programmen von EU, Bund und Land abzurufen.“
Wie ist der aktuelle Sachstand? Gibt es Entwicklungen hinsichtlich des beschlossenen Programms zur Entsiegelung und Begrünung von Schulhöfen?
2. „b) Bei Auflage eines Modellprojekts des Landes zur Erprobung des Konzepts Schwammstadt erwartet der Rat, dass Dortmund sich als Modellkommune bewirbt.“
Wie ist der aktuelle Sachstand?
3. „c) Zur Förderung privater Hochwasserschutzmaßnahmen wird die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Starkregengefahrenkarten ein an den Gemeinsame Haushaltsbegleitanträge „Hochwasserpass“ des Hochwasser Kompetenz Centrum e. V. angelehntes Beratungsangebot mit Maßnahmenempfehlungen für Menschen mit privatem Boden- und Hauseigentum in besonders gefährdeten Lagen zu schaffen. Die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit privaten Sachverständigen ist zu prüfen.“
Wie ist der aktuelle Sachstand? Sind bereits Schritte zur Auflage eines Beratungsangebotes unternommen worden?
4. „d) Die Verwaltung wird beauftragt, mit einem Entsiegelungsprogramm für Menschen mit privatem Grund- und Gebäudeeigentum finanzielle Anreize zu setzen, versiegelte Flächen dauerhaft in versickerungsfähige und begrünte Flächen umzugestalten. Das Förderprogramm und die entsprechende Förderrichtlinie sind dem Rat im zweiten Quartal 2022 zur Entscheidung vorzulegen. Im Haushalt 2022 werden für das Förderprogramm und einer diesbezüglichen Öffentlichkeitsarbeit Mittel in Höhe von 100.000 Euro bereitgestellt. Es ist zu prüfen, ob für den Aufbau des kommunalen Förderprogramms zur Entsiegelung privater Flächen gegebenenfalls Fördermittel des Landes, Bundes oder der EU aus Programmen für Maßnahmen zur Klimaanpassung bereitstehen.“
Wie ist der aktuelle Sachstand? Die im Beratungsgang befindliche Vorlage „Handlungskonzept zur weiteren Verbesserung der Überflutungs- sowie Hochwasservorsorge und des zugehörigen Krisenmanagements in der Stadt Dortmund“ (Drucksache Nr. 25087-22) ersetzt nicht das geforderte Gesamtkonzept, sondern kann lediglich ein Baustein sein.