Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bitten die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Ausschusses einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG) in Dortmund vorzulegen.
In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie oft und in welchen Fällen wurde das WAG bereits angewendet?
2. Welche Anwendungsschwierigkeiten sieht die Verwaltung gegebenenfalls?
3. Welche Einsatzmöglichkeiten in welchen Bereichen der Stadt sieht die Verwaltung?
Begründung:
Der Landtag hat im April 2014 ein neues Wohnungsaufsichtsgesetz mit Stimmen von SPD und Grünen verabschiedet. Durch dieses Gesetz können die Kommunen in NRW über eine Festlegung von Mindeststandards für Wohnraum und die Möglichkeit ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zu verhängen sowie Wohnungen für unbewohnbar zu erklären, gegen VermieterInnen vorgehen, die ihre Wohnungen vernachlässigen. Darüber hinaus wird durch die Regelung zur Überbelegung verhindert, dass VermieterInnen die Not wohnungssuchender Menschen ausnutzen, um einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Die Anwendung des Gesetzes kann somit auch besonders betroffene Quartiere vor der Belastung mit verwahrlosten Häusern bewahren.