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Thema:  Soziales

Art:  Bitte um Stellungnahme

Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes "Angsträume City"

Laut Ruhrnachrichten wurde der gleiche Sicherheits- und Präsenzdienst beauftragt, den die Stadt Dortmund im Stadtgarten abends von 19 bis 23 Uhr tätig ist. Der private Sicherheitsdienst würde dann nahtlos von 23 Uhr bis 1 Uhr fortgesetzt und nachts die Eingänge der City-Immobilien kontrollieren. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet aufgrund der Berichterstattung der Ruhrnachrichten zur Einstellung eines privaten Sicherheits- und Präsenzdienstes auf dem Hellweg durch den Cityring um schriftliche Stellungnahme der Verwaltung. Dabei soll die Verwaltung insbesondere auf die Abgrenzung zum eigen engagierten Sicherheits- und Präsenzdienst eingehen:

 

  1. Welche konkreten Grundstücke werden von 23 Uhr bis 1 Uhr nachts vom privaten Sicherheitsdienst durch den Cityring kontrolliert? Wo darf er demnach tätig und nicht tätig werden?
  2. Wie und mit welchen Mitteln darf der private Sicherheitsdienst an den Eingängen der City-Immobilien tätig werden?
  3. Darf ein privater Sicherheitsdienst im öffentlichen Raum – also jenseits der Eingänge der City-Immobilien auf den Einkaufsstraßen und Plätzen – durch einen Präsenzdienst tätig werden?
  4. Inwiefern gehört durch den Auftraggeber mit einem großen Cluster an City-Immobilien und deren Eingängen der öffentliche Raum automatisch zu dessen Einsatzgebietes und bedarf einer rechtlichen Zustimmung durch die Stadt bzw. der Politik?
  5. Wie werden die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitnehmer*innenrechte wie zum Beispiel Pausenzeiten beim Sicherheitsdienst eingehalten, wenn dieser nach dem Auftrag im Stadtgarten nahtlos seine Arbeit in der City fortsetzt? Wie unterscheidet sich der Sicherheitsdienst neben den rechtlichen Befugnissen auch optisch gut erkennbar nach 23 Uhr vom Sicherheitsdienst im Stadtgarten?

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