In der Sitzung des Rates am 20.05.2021 wurde mehrheitlich der Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU und Linke+ beschlossen, dass das Dortmunder System der Wohnungslosenhilfe um den Ansatz „Housing First“ ergänzt wird. Darüber hinaus sollte die Verwaltung ein Umsetzungskonzept des Ansatzes Housing First entwickeln, das auf bereits bestehende und bewährte Konzepte („Endlich ein Zuhause“, Pension plus“, etc.) abgestimmt ist und diese sinnvoll ergänzt.
Auch sollten Wohnungen dauerhaft für die Nutzung von Housing First umgewidmet werden mithilfe folgender Schritte:
- Prüfung, welche Wohnungen des Wohnraumvorhalteprogramms bzw. Wohnungen im Besitz der Stadt Dortmund bereits jetzt für Housing First geeignet sind
- Gespräche mit den Vermieter*innen der durch die Stadt angemieteten Wohnungen, um eine Nutzung der Wohnungen im Rahmen von Housing First zu ermöglichen (also eine direkte Vermietung an die von Wohnungslosigkeit Betroffenen nach Vermittlung durch Träger oder Stadt)
- In Kooperation mit Trägern, die sich an Housing First beteiligen möchten: Aufnahme der Suche nach Wohnungen, die für Housing First genutzt werden können, indem sie entweder durch die Stadt erworben werden oder die Vermieter*innen bereit sind, diese auch an Betroffene zu vermieten.
- Zurverfügungstellung von insgesamt 20 Wohnungen für Housing First für einen Modellversuch. Weitere Wohnungen sind möglich.
- Gewährleistung einer ausgewogenen Verteilung entsprechender Wohnungen über das gesamte Stadtgebiet.
Die Verwaltung sollte die soziale Betreuung im Rahmen von Housing First über einen lokalen Träger sicherstellen. Das eingesetzte Personal sollte dabei mit dem Ansatz Housing First vertraut sein.
Zur Vergabe der Wohnungen im Rahmen des Ansatzes Housing First sollte mithilfe der Träger ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, nach dem die zur Verfügung stehenden Wohnungen vergeben und an Menschen durch die Träger vermittelt werden.
Ebenfalls sollte eine Kooperation und enge Abstimmung zwischen der Stadt Dortmund, dem LWL sowie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales angestrebt werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um schriftliche Darstellung, welche der oben genannten Punkte bereits durch die Verwaltung abgearbeitet wurden und mit welchem Ergebnis.
Des Weiteren bitten wir um Darstellung, wie die sozialpädagogische Begleitung abgedeckt werden soll, ob die Stadt Dortmund diese Aufgabe selbst übernimmt oder falls nicht, mit wem die Stadt in diesem Bereich gedenkt, zusammen zu arbeiten.