Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP und Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, die Notwendigkeit der bisherigen Inanspruchnahme der Ausfallbürgschaften für das Festival RuhrHOCHdeutsch anhand der Darstellung der Einnahmen und Ausgaben zu überprüfen.
Begründung:
Zur Etablierung des Festivals RuhrHOCHDeutsch ist während der Haushaltsberatungen für das Jahr 2011beschlossen worden, Fehlbetragsfinanzierungen (Ausfallbürgschaften) bis zu 125.000 € zusätzlich bereit zu stellen. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit so wie der Rat der Stadt haben im Dezember 2011 auf der Grundlage der Vorlage „Kulturzukunft Dortmund“ (Drucksachen-Nr: 05469-11) beschlossen, zur Fortführung des Festivals „RuhrHOCHdeutsch“ für den Zeitraum 2012 bis 2016 jährlich 120.000 Euro als Festbetragsfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Laut Begründung wird im Wesentlichen ein städtischer Zuschuss bis zur Finanzierung der Zeltanmietung benötigt. Gleichzeitig wurde der Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, „für das Spiegelzelt mit dem Programm Ruhr- HOCHdeutsch wie bisher Fehlbetragsfinanzierungen(Ausfallbürgschaften) bis zu 120.000 Euro jährlich bis zum Jahr 2014 bereit zu stellen.“ Die Abrechnung des Festivals wird unseres Wissens vom Kulturbüro durchgeführt. Eine Prüfung durch eine unabhängige Instanz wie bspw. einen Wirtschaftsprüfer findet nicht statt. Daher sollte es im Interesse aller Beteiligten sein, die bisherigen Abrechnungen durch das RPA prüfen zu lassen.