Ein Kita-Streik bedeutet für viele Eltern nicht nur Stress, sondern oft auch eine finanzielle Mehrbelastung durch die Inanspruchnahme alternativer Betreuungsmöglichkeiten. Trotzdem zahlen die Eltern weiter ihre Beiträge für die Kita. Auch wenn in den Streikjahren 2009 und 2015 die Beiträge und Verpflegungsgelder in Dortmund aufgrund eines Ratsbeschlusses unbürokratisch zurückerstattet wurden: von Rechtswegen besteht darauf kein Anspruch. Das soll sich jetzt ändern.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat auf Grundlage eines gemeinsamen Antrags von GRÜNEN, SPD und LINKEN/ PIRATEN eine Änderung der Beitragssatzung und damit mehr Rechtssicherheit für die Eltern in unserer Stadt beschlossen. Zukünftig ist rechtssicher festgehalten, dass die Elternbeiträge ab dem ersten Streiktag erstattet werden, wenn der Streik mehr als drei Tage dauert. Einzelne Warnstreiktage können dabei addiert werden.
Wie war es bisher?
Elternbeiträge in den Kita-Streiks 2009 und 2015
Im Mai und Juni 2015 streikten bundesweit rund 240.000 Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen für mehr Lohn. Mehr als 100 städtische Kindertagesstätten des Eigenbetriebs FABIDO waren von dem Arbeitskampf betroffen. Für uns GRÜNE standen bei dem Konflikt sowohl die berechtigten Interessen der Beschäftigten als auch die Finanzsituation der Stadt im Fokus unserer Bemühungen um eine faire Lösung. Um die betroffenen Eltern zu entlasten, wurden auf unseren Antrag im Anschluss an die Streiks 2009 und 20015 die bereits gezahlten Beiträge ab dem ersten Streiktag zurückgezahlt. Weiterhin konnten wir 2015 unsere Forderung im Rat durchsetzen, die darüber hinaus eingesparten Personalkosten im Eigenbetrieb FABIDO zu belassen und für Verbesserungsmaßnahmen zu verwenden. Im März 2016 hat die Verwaltung in der FABIDO-Sitzung mitgeteilt, dass dadurch in einem ersten Schritt 737.000 Euro für konkrete Maßnahmen, wie z.B. die Anschaffung zusätzlicher Spielgeräte oder Bewegungs- und Gruppenmobiliar, in den städtischen Kitas eingesetzt werden.
Beitragssatzung soll zukünftig Rückzahlung der Gebühren im Streik vorsehen
Über fünfzig Prozent aller Kinder vor allem aus einkommensschwachen Familien besuchen schon jetzt beitragsfrei eine Dortmunder Kindertageseinrichtung. Für alle anderen findet sich in der städtischen Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule bisher kein Passus für eine Rückzahlung bei Streik. Die Verwaltung hatte daraufhin vorgeschlagen, die Erstattung der Beiträge in der Satzung zu verankern. Das führt nicht nur zu mehr Rechtssicherheit für die Eltern, sondern hat auch den Vorteil, dass die Beitragserstattung nicht nach jedem Streik neu beschlossen werden muss und damit von politischen Mehrheiten abhängig ist.
Die konkreten Vorschläge der Verwaltung waren allerdings für uns nicht tragbar. So sollten die Beiträge aufgrund streikbedingter Schließungszeiten erst ab dem sechsten bzw. ab dem elften Tag erstattet werden. Das wäre ein deutlicher Rückschritt zu dem, was wir nach den letzten Streiks beantragt und im Rat beschlossen haben: nämlich die Gebührenerstattung ab dem ersten Streik-Tag. Die anderen Fraktionen wollten der Verwaltungsvorlage ebenfalls nicht zustimmen.
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN, SPD und LINKE/PIRATEN
Ein daraufhin überarbeiteter Vorschlag der Verwaltung sah nun vor, bei einem Streik von mindestens drei Tagen die Beiträge ab dem ersten Tag zurück zu zahlen. Nur bei einem kurzen Warnstreik wäre damit eine Rückzahlung ausgeschlossen. Hintergrund ist die Überlegung, dass Rückzahlungen von teilweise 2-3 Euro bei einem eintägigen Warnstreik den Aufwand in der Verwaltung von ca. 40.000 Euro nicht rechtfertigen.
Mit einem gemeinsamen Antrag für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie haben wir zusammen mit den Fraktionen von SPD und LINKE/PIRATEN dieses Verfahren nun in der Beitragsatzung verankert. Damit wird erstmals eine rechtssichere und für alle Beteiligten gute Grundlage für eine Rückzahlung der Elternbeiträge geschaffen, die unabhängig von politischen Mehrheiten während einer Tarifauseinandersetzung Bestand hat.
Darüber hinaus haben wir im gemeinsamen Antrag festgehalten, dass alle im städtischen Eigenbetrieb FABIDO während eines Streiks eingesparten Gehälter zur Verbesserung der Situation in den städtischen Kindertageseinrichtungen verwendet werden. Das kommt auch den Kindern zu Gute, deren Eltern von der Zahlung der Beiträge befreit sind. Der Rat muss in seiner Sitzung am 7. Juli diese neue Regelung noch bestätigen.