Rodungsarbeiten auf dem Gelände der Firma Miebach haben für Irritation bei direkten AnwohnerInnen geführt. Die Verwaltung wird gebeten, auf folgende Fragen einzugehen:
1. Wie begründet sich die Rechtmäßigkeit der Maßnahme?
2. Welche vernünftigen Gründe im Sinne des § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes wurden seitens der Firma Miebach geltend gemacht, um die Maßnahmen durchzuführen?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Kommunikation mit den Unternehmen dahingehend zu verbessern, dass geplante Rodungsmaßnahmen frühzeitig bekannt gemacht und AnwohnerInnen informiert werden?
4. Gibt es aus der Sicht der Umweltverwaltung Instrumente, um Flächen, für die die Regelung Natur- auf - Zeit gilt im Einzelfall zu schützen bzw. behutsamere Eingriffe vorsehen zu lassen?
5. Ist der Verwaltung bekannt, ob die Erde, die zurzeit auf dem Gelände abgekippt wird, auf Schadstoffe untersucht wurde?