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Thema:  Haushalt + Finanzen

Art:  Antrag

Resolution zur Hilfe für Kommunen bei Corona-Folgekosten

Die Corona-Krise trifft alle gesellschaftlichen Bereiche. Auch die Städte und Gemeinden haben mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen und benötigen daher finanzielle Hilfen, um die kommunale Handlungsfähigkeit weiter garantieren zu können.
Die zu erwartenden Steuereinnahmeeinbrüche, die zusätzlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus sowie die immer noch nicht gelöste Altschuldenproblematik setzen die Städte und Gemeinden unter Druck und verursachen massive Belastungen in den Kommunalhaushalten.

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Rat deshalb um Beratung und Beschlussfassung der folgenden Resolution:

  1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Absicht der Landesregierung NRW die durch die COVID-19-Pandemie entstandenen Mehrbelastungen in den Kommunen zu isolieren.
  2. Der Rat stellt fest, dass die im 2. Nachtragshaushalt beschlossenen Kreditbürgschaften das Problem der Kommunen nicht lösen. Der Rat fordert deshalb die Verwaltung auf, zur Abfederung der so ermittelten Zusatzbelastungen direkte Finanzhilfen bei der Landesregierung einzufordern.
  3. Der Rat stellt fest, dass nur durch die Isolierung der pandemiebedingten Schäden und der Übernahme dieser Lasten durch Land und Bund der Haushalt der Stadt Dortmund langfristig weiter stabilisiert werden kann.
  4. Der Rat stellt fest, dass weiterhin einige städtische Unternehmen von den auf Bundesebene zur Verfügung gestellten Mitteln zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise ausgenommen sind. Dabei sind gerade Kultureinrichtungen, Messen oder Freizeit- und Sporteinrichtungen von den Einschränkungen des öffentlichen Lebens betroffen. Der Rat fordert das Land deshalb auf, diese ebenfalls in das vom Land eingerichtete Sonderprogramm aufzunehmen.
  5. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet die vollständige Übernahme der Kosten der Elternbeiträge bei Kindertageseinrichtungen und Ganztagsbetreuung an Schulen während der angeordneten (Teil-) Schließung durch das Land.
  6. Aktuell laufende kommunale Investitionsprogramme (Kommunalinvestitionsfördergesetz, Gute Schule 2020) werden verlängert, da sich viele Maßnahmenumsetzungen aufgrund der Corona-Krise verzögern werden.
  7. Die Kommunen müssen jetzt umgehend die ihnen für ihre Integrationsleistungen zustehende Erhöhung der Pro-Kopf-Pauschale für Asylsuchende nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz erhalten. Darüber hinaus ist unverzüglich eine Regelung zur vollständigen landesseitigen Finanzierung der sogenannten Geduldeten herbeizuführen, um die Kommunen zu entlasten.
  8. Der Rat stellt fest, dass die Lösung der Altschuldenproblematik angesichts der Corona-Krise dringender denn je geworden ist. Der Rat fordert die Landesregierung deshalb auf, die Bemühungen zur Einführung eines Altschuldenfonds deutlich zu verstärken.

Begründung:
Städte und Gemeinden brauchen in Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zusätzliche Leistungen des Landes, um die kommunale Handlungsfähigkeit und Daseinsvorsorge weiter garantieren zu können. Allein die Erleichterung bei der Kreditaufnahme hilft den Städten nur kurzfristig weiter. Langfristig wächst der Schuldenberg. Bei dem weiterhin ungelösten Altschuldenproblem verschärft sich damit langfristig die Haushaltslage. Alle Städte, auch Dortmund, werden in Folge der Corona-Krise hohe Einnahmeausfälle im Bereich der Gewerbesteuer und den Einnahmen aus dem kommunalen Anteil an Einkommens- und Umsatzsteuern haben, die sie nicht aufholen können. Gleichzeitig werden perspektivisch durch einen Anstieg der Arbeitslosigkeit die Kosten der Unterkunft für Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II steigen. Hier müssen Land und Bund einschreiten und die Belastungen im Rahmen einer Soforthilfe ausgleichen, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten.

 

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