Die GRÜNEN im Rat werden die Bezirksregierung auffordern zu prüfen, ob für Oberbürgermeister Ullrich Sierau hinsichtlich der Entwicklung bei DEW 21 ein Mitwirkungsverbot besteht. Ein entsprechendes Schreiben der Fraktion ist inzwischen an den Regierungspräsidenten Dr. Gerd Bollermann unterwegs.
Mario Krüger, Fraktionssprecher und Landtagskandidat der GRÜNEN: „Bei der Diskussion um die zukünftige Entwicklung der DEW 21 geht es vor allem um die Frage, ob und in welchem Ausmaß RWE noch an der DEW beteiligt sein wird. Oberbürgermeister Ullrich Sierau ist Mitglied im Aufsichtsrat der RWE AG – allerdings wurde er nicht von der Stadt entsandt. Es stellt sich deshalb die Frage, ob für ihn im Hinblick auf die Beratungen und die Beschlussfassung über die Fortschreibung des Konsortialvertrags ein Ausschließungsgrund nach § 31 der Gemeindeordnung besteht.
Laut Gemeindeordnung besteht ein Mitwirkungsverbot, wenn der oder die Betreffende Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines gleichartigen Organs einer juristischen Person oder einer Vereinigung ist, der die Entscheidung einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann, es sei denn, er bzw. sie gehört den genannten Organen als Vertreter oder auf Vorschlag der Gemeinde an. Genau dies ist hier aber nicht der Fall. Der OB wurde nicht als Vertreter oder auf Vorschlag der Stadt Dortmund in den Aufsichtsrat der RWE berufen. Gleichzeitig ist unstrittig, dass der mögliche Abschluss eines neuen Konsortialvertrags ohne Zweifel der RWE AG einen wirtschaftlichen Nutzen bringen kann. Vor diesem Hintergrund muss die Befangenheit des OB zu diesem frühen Zeitpunkt der Beratungen dringend geklärt werden.
Auf Veranlassung des Stadtdirektors wurde das Rechtsamt der Stadt zu einer Prüfung des Sachverhaltes aufgefordert. Das Rechtsamt ist nach unserer Kenntnis der Auffassung, dass der OB weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung zur künftigen Entwicklung der DEW 21 mitwirken darf.
Eine vom OB selbst eingeholte Stellungnahme der Stadtwerke scheint dagegen zur gegenteiligen Einschätzung zu kommen. Auf unseren Hinweis in der letzten Sitzung des Rates kündigte der Oberbürgermeister an, selbst die Angelegenheit durch die Kommunalaufsicht prüfen zu lassen. Bisher ist es nach unserer Kenntnis bei einer Ankündigung geblieben. Unsere schriftliche Bitte zur Überlassung der bisher vorliegenden rechtlichen Bewertungen wurde mit dem Hinweis auf Datenschutz und eine noch vorzunehmende Überarbeitung abgelehnt.
Ingrid Reuter, Fraktionssprecherin der GRÜNEN: „Angesichts der voraussichtlich schwierigen Verhandlungen, die mit RWE zu führen sind, halten wir es für unabdingbar, dass das Beratungsverfahren im Rat rechtlich unangreifbar ist, um möglichen Schaden von der Stadt abzuwenden. Wir haben deshalb selber eine rechtliche Beurteilung in Auftrag gegeben. Diese Beurteilung kommt zu dem Schluss, dass der Oberbürgermeister aufgrund §31 GO von der Mitwirkung an den Beratungen auszuschließen ist. Dieses Papier haben wir inzwischen dem Regierungspräsidenten zur Verfügung gestellt. Nun soll die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde Stellung beziehen. Um eine schnelle Klärung der Rechtslage sollte sich im Übrigen auch der Oberbürgermeister bemühen, denn es liegt nicht im Interesse der Stadt, dass Beschlüsse des Rates, die mit seiner Beteiligung zustande gekommen sind, eventuell beanstandet werden.“