Wir GRÜNE wollen, dass auch weiterhin die Dortmunder Stadtwerke (DSW21) für Busse und Bahnen in Dortmund zuständig sind. Um das zu gewährleisten, beantragen wir GRÜNEN in der Ratssitzung am Donnerstag (17.3.), die Gesellschaftsform der DSW21 von der AG in eine GmbH umzuwandeln. Alles andere wäre für die Stadtwerke und die Arbeitsplätze dort existenzbedrohend. Der öffentliche Personennahverkehr ist zudem eine grundlegende Aufgabe der Daseinsvorsorge einer Stadt für ihre Bürger*innen. Nur wenn die Verkehrsdienstleistungen in Dortmunder Hand verbleiben, kann die Stadt auch die Qualität des Angebots bestimmen und den Beschäftigten eine langfristige Sicherheit geben. Statt einer europaweiten Ausschreibung, wie die FDP es gerne hätte, wollen wir deshalb auch in Zukunft die Verkehrsdienstleistung direkt an die DSW vergeben. Um diese Vergabe rechtssicher durchzuführen, sind nach EU-Recht jedoch verschiedene Bedingungen zu erfüllen und auch der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) muss als Partner der DSW21 mitspielen.
GmbH ermöglicht die nach EU-Recht notwendige Kontrolle
Eine Direktvergabe der Verkehrsdienstleistungen an die DSW ist nach EU-Vorschrift dann möglich, wenn bei dem zu betrauenden Unternehmen Kontrolle und Eingriffsmöglichkeit der Stadt "wie bei einer eigenen Dienststelle" gewährleistet sind. Die jetzige Rechtsform der DSW21 als AG steht genau dieser nötigen Kontrolle entgegen, da im Aktienrecht dem Vorstand eine besondere Stellung eingeräumt wird und er keinem Weisungsrecht unterworfen ist. Ein Grund, warum die Gemeindeordnung (§ 108, Abs. 4) die AG als Gesellschaftsform für ein kommunales Unternehmen lediglich als Ausnahme vorsieht. Die natürliche Rechtsform für städtische Unternehmen ist die GmbH, die sicherstellt, dass dieses Unternehmen auch im Sinne der Stadt geleitet wird. Um dies zu erreichen, ist nach Meinung der von der Stadt beauftragten Gutachter die Änderung der Gesellschaftsform der sicherste Weg. Mit ihrer Organisation als Aktiengesellschaft stellt die DSW21 zudem eine Ausnahme bei den Stadtwerken dar. Deshalb halten wir GRÜNE die Änderung der Gesellschaftsform für den richtigen und sicheren Weg.
DSW wollen stattdessen "mehrpolige Kontrolle"
Stadt und DSW21 haben sich auf Drängen der Stadtwerke nach langen Verhandlungen und gegen die Bedenken der Rechtsdezernentin allerdings auf das "mehrpolige Kontrollmodell" geeinigt. Über mehr oder weniger rein kosmetische Eingriffe wird in diesem Modell versucht, eine Einflussnahme des Rates im EU-Sinn sicherzustellen, während gleichzeitig an der Gesellschaftsform der AG mit unabhängigem Vorstand festgehalten wird. Mit einem juristischen Kunstgriff will die Stadt die Weisungsrechte gegenüber der Stadtwerke-Aktiengesellschaft ausbauen, um eine europaweite Ausschreibung zu umgehen. Gegen die Rechtssicherheit dieses Wegs gibt es aber allenthalben Bedenken. Selbst die Vorlage, die dazu am Donnerstag im Rat beschlossen werden soll, sieht vor, dass das "mehrpolige Kontrollmodell" von der EU vorab geprüft bzw. notifiziert wird, und enthält einen Plan B, falls es scheitert. Dieser Plan B sieht die Schaffung einer GmbH als Holding vor, die der DSW21 AG mithilfe eines Beherrschungsvertrags übergeordnet ist. Das hört sich nicht nur kompliziert an, sondern ist es auch. Deshalb fordern wir GRÜNE, im Sinne der Rechtssicherheit, die Stadtwerke-AG in eine GmbH umzuwandeln. Dabei gibt es allerdings zwei Dinge, die uns wichtig sind: Erstens wollen wir, dass die bisherigen Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer*innen bei einer GmbH auf dem bisherigen Niveau erhalten bleiben. Zweitens muss es sobald als möglich Verhandlungen mit den US-amerikanischen Partnern geben, denen die Stadtwerke seinerzeit (gegen die GRÜNEN Stimmen!) die Stadtbahnen überlassen haben (US-Lease-Verfahren). Solche Gespräche muss die Stadt auch im Zusammenhang mit dem Rückfallplan B (siehe oben) führen.
Bedenken beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Auch der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) schätzt das von der Verwaltung und den Stadtwerken bevorzugte "mehrpolige Kontrollmodell" als zu riskant ein, um sich weiterhin in der bisherigen Haftungsform zu beteiligen. Der Verkehrsverbund übernimmt für DSW21 die Abrechnungsabwicklung mit anderen kommunalen Verkehrsunternehmen, regelt sämtliche Finanzflüsse und übernimmt dafür auch die Haftung. Die kurz vor Weihnachten bei der Stadt eingegangene Beurteilung des Verkehrsverbundes Ruhr (VRR) hatte sehr deutlich gemacht, dass das von der DSW21 favorisierte "mehrpolige Kontrollmodell" mit weit mehr Risiken verbunden ist, als bislang dargestellt worden war - und der VRR unter diesen Bedingungen eine Fortsetzung der bisherigen Vertragsform ablehnen würde. Es kann aber weder im Interesse der Stadt, noch der Beschäftigten von DSW21 sein, wenn die Stadt das Finanzierungs- und Haftungsrisiko für die nächsten 15 Jahre selbst übernimmt. Derzeit wird im VRR über eine Satzungsänderung diskutiert, die das "mehrpolige Kontrollmodell" für Dortmund möglich machen könnte. So richtig begeistert ist man beim VRR von diesem Vorgehen und auch von der von Dortmund geplanten EU-Notifizierung allerdings nicht. Hinzu kommt, dass niemand sicher weiß, wie lange die EU für eine solche Vorabprüfung braucht. Mindestens 18 Monate müssen eingeplant werden. Ein zusätzlicher Zeitverlust, der unter Umständen die rechtzeitige Neu-Betrauung zum 1. Januar 2019 gefährden kann.
Änderung der Gesellschaftsform ist der einfachste und sicherste Weg
Wir GRÜNE im Rat fordern deshalb, durch die Umwandlung der DSW21 in eine GmbH grundlegend für Rechtssicherheit zu sorgen - einfach, schnell und ohne juristische Kunstgriffe. Eine Mehrheit wird es dafür aber wahrscheinlich nicht geben. Aber zumindest muss nun Plan B, die zwischengeschaltete Holdinglösung, parallel entwickelt werden, damit sie im Fall der Fälle auch direkt umsetzbar wäre. Denn auch hierzu müssen Gespräche mit den US-Partnern geführt werden und weitere Vorbereitungen getroffen werden, um den zeitlichen Rahmen nicht zu gefährden.