1) Hygienische Bedingungen:
Der Ausschuss fordert die Verwaltung erneut auf, dafür Sorge zu tragen, dass zur Verbesserung der hygienischen Bedingungen an der Ravensberger Straße schnellstmöglich eine rund um die Uhr für die Frauen benutzbare Toilettenanlage sowie Waschmöglichkeiten und eine Umkleidemöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der Betrieb von Toiletten und Waschräumen kann im Rahmen einer Bewirtschaftung sichergestellt werden. Bestandteil eines Bewirtschaftungskonzeptes soll zudem die regelmäßige Reinigung der gesamten Anlage sein. Die Anlagen sind so zu errichten, dass sie auch für einen eventuellen neuen Standort des Straßenstrichs genutzt werden können.
2) Unterstellmöglichleiten
An der Ravensberger Straße werden zusätzliche Unterstellmöglichkeiten für die dort arbeitenden Frauen installiert, welche bei Regen und starker Sonneneinstrahlung Schutz bieten. Die Anlagen sind so zu errichten, dass sie auch für einen eventuellen neuen Standort des Straßenstrichs genutzt werden können.
3) Errichtung einer Schrankenanlage
Im Einfahrbereich der so genannten Verrichtungsboxen wird eine Schrankenanlage errichtet, mit der die Benutzung der Verrichtungsboxen bzw. das gezielte Vorbeifahren zukünftig kostenpflichtig werden. Die Schranke ist so zu errichten, dass sie auch für einen eventuellen neuen Standort des Straßenstrichs genutzt werden kann.
4) Prüfauftrag zum Standort:
Die Verwaltung wird aufgefordert, zu überprüfen, ob die bei der Einführung des Gestaltungskonzepts der Ravensberger Straße im Jahr 2005 genannten Ziele am jetzigen Standort noch erreicht werden können. Gemeinsam mit VertreterInnen der Polizei und KOBER sind mögliche Alternativstandorte zu bewerten. Dabei sind insbesondere die Aspekte von Schutz und Sicherheit, die Mobilität und die Wohnungssituation der auf dem Straßenstrich arbeitenden Frauen zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse sind dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung vorzustellen.
Begründung:
Solange sich der Straßenstrich an der Ravensberger Straße befindet, muss es vorrangig darum gehen, die Arbeitsbedingungen für die dort arbeitenden Frauen zu verbessern. Eine Verbesserung der Bedingungen ist der beste Schutz gegen eine Ausuferung der Prostitution in die Wohnbereiche und in den Sperrbezirk. Der Ausschuss für Bürgerdienste hat zuletzt im Dezember zusätzliche Toilettenanlagen gefordert. Diese Forderungen müssen ergänzt werden um Wasch- und Umkleidemöglichkeiten. Diese Maßnahmen sind trotz der Diskussionen um eine Verlagerung des Straßenstrichs schnellstmöglich umzusetzen und so zu errichten, dass sie bei einer eventuellen Verlagerung auch an einem neuen Standort genutzt werden können. Dies gilt auch für die einzurichtende Schrankenanlage vor den Verrichtungsboxen. Bei der Einführung des Gestaltungskonzepts der Ravensberger Straße im Jahr 2005 standen als Ziele die bessere Kontroll- und Einwirkungsmöglichkeit auf die Straßenprostitution, der Schutz der umliegenden Wohnbebauung vor einer Ausweitung der Verrichtung sowie die Erhöhung der Sicherheit für die Prostituierten im Vordergrund. Diese Ziele waren damals inhaltlich richtig und sind bis heute politisch unstrittig. Vor dem Hintergrund der Veränderung der Rahmenbedingungen seit 2005 muss allerdings überprüft werden, ob die genannten Ziele am jetzigen Standort noch erreicht werden können.