Der AUSWI beschließt, eine Vermarktung der Fläche am Rahmer Wald erst vorzunehmen, wenn die in Huckarde vorhandenen Wohnbauflächenpotenziale vollständig ausgeschöpft sind.
Begründung:
Es handelt sich um ökologisch sensible Bereiche, die mit dem Bebauungsplan angetastet werden. Gleichzeitig sinkt die Nachfrage nach Flächen für den Einfamilienhausbau. Insofern sollte eine unter Naturschutzgesichtspunkten kritische Fläche nur in Anspruch genommen werden, wenn weniger problematische Flächen vermarktet worden sind.