Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitter unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Der Punkt 2 der Beschlussfassung wird wie folgt ersetzt:
„Der Rat beauftragt die Verwaltung, geeignete städtische Grundstücke für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter und über 3 Jahren grundsätzlich im Rahmen des Erbbaurechts zu vergeben. Alternativ können die städtischen Grundstücke in Eigenrealisierung mit einer TEK bebaut werden.“
Begründung:
Städtische Grundstücke sollen nicht mehr verkauft, sondern durch Erbpacht in der öffentlichen Hand gehalten werden, um das kommunale Grundvermögen zu erhalten.