Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rechnungsprüfungsausschuss bittet das Rechnungsprüfungsamt, folgenden Sachverhalt durch eine vertiefte Prüfung aufzuklären:
Darstellung des Sachverhalts
2015 beschloss der Rat der Stadt Dortmund die Mitgliedschaft bei der privatwirtschaftlichen “Initiative Dortmund e.V.” (DS-Nr. 01035-15). In der Begründung der Beschlussvorlage wurde seinerzeit angekündigt, dass ggf. beabsichtigt ist, Aufgaben der Geschäftsführung in enger Abstimmung mit dem Vorstandsvorsitzenden des Vereins zu übernehmen. Einen Beschluss des Rates, den Verein durch den Einsatz von Personal der Stadt zu unterstützen gab es nicht. Eine gesonderte Beschlussvorlage hierzu erfolgte zu keinem späteren Zeitpunkt mehr, sodass eine rechtmäßige Übernahme von Aufgaben der Geschäftsführung des Vereins zur Wirtschaftsförderung ohne Ratsbeschluss nicht hätte erfolgen dürfen.
Zu Jahresbeginn 2022 erfuhr die Politik aus der Presse, dass die “Initiative Dortmund e.V.” keine Gemeinnützigkeit erhielt und sich auflösen wird. Mit der Bitte um Stellungnahme (DS-Nr.: 23855-22) gab die Wirtschaftsförderung bekannt, dass in den zurückliegenden Jahren nicht nur Zuschüsse an den Verein gegeben wurden, sondern auch personelle Ressourcen. Zum Beispiel übernahm die Ausschussgeschäftsführung die Aufgaben der Vereinsgeschäftsführung. Lt. Webseite des Vereins übernahm aber auch der damalige Pressesprecher der Wirtschaftsförderung selbige Funktion und Aufgabe für den Verein. In beiden Fällen sind die Kontaktdaten der städtischen Mitarbeitenden bei der Wirtschaftsförderung mit städtischen Mailadressen auf der Webseite des Vereins angegeben. Der sich in Auflösung befindliche Verein hat seinen Sitz zudem auch bei der Wirtschaftsförderung.
Prüfungsinteresse
Mit der Antwort der Verwaltung (23855-22) als auch durch Angaben der Initiative auf ihren Seiten bestätigt sich der Verdacht, dass der damalige Wirtschaftsförderer ohne Ratsbeschluss und damit eigenmächtig ohne Rechtsgrundlage städtische Mitarbeitende über mehrere Jahre hinweg (zwischen 2015 bis 2022) in Teilen von ihren eigentlichen Aufgaben abberufen hat, um Presse-, Vereins- und Geschäftsführungsaufgaben des Vereins zu übernehmen.
In diesem Zusammenhang bitten wir um eine rechtliche Prüfung des Vorgangs aus arbeitsrechtlicher und kommunalrechtlicher Sicht. Zusätzlich bitten wir um Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamts zu folgenden Fragen:
- Inwiefern durfte der Wirtschaftsförderer sein Personal anweisen, für den Verein durch Übernahme von Aufgaben der Geschäftsführung oder der Pressearbeit tätig zu werden?
- Inwiefern gab es eine Dienstanweisung, dass der Pressesprecher der Wirtschaftsförderung und die Ausschussgeschäftsführung Aufgaben des Vereins übernehmen sollen? Inwiefern gab es diese Dienstanweisung für weitere Beschäftigte der Wirtschaftsförderung?
- In welchem Personalstellenumfang wurden Personalmittel von 2015 bis 2022 für den Verein zur Verfügung gestellt?
- Inwiefern hat die Wirtschaftsförderung im vorliegenden Fall kompetenzwidrig gehandelt und die Kompetenzen des Rates verletzt?