Der Rat begrüßt den vorliegenden Bericht des Rechnungsprüfungsamtes, der nicht nur auf die strafrechtlichen Handlungen einer Person eingeht, sondern rückhaltlos alle Mängel aufdeckt, die diese Handlungen begünstigt haben könnten und deutlich macht, dass zahlreiche Regeln des Verwaltungshandelns von MitarbeiterInnen missachtet wurden.