Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen Sachstandsbericht hinsichtlich der Regelungen und Auswirkungen des seit dem 1. Juli geltenden neuen Prostituiertenschutzgesetzes. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie wird die im Gesetz vorgeschriebene gesundheitliche Beratung gewährleistet?
2. Wie wird diese Beratung bisher angenommen?
3. Sind für die Beratung zusätzliche Stellen im Gesundheitsamt eingerichtet worden?
4. Wenn ja: Um wie viele Stellen handelt es sich und wie erfolgt die Finanzierung?
Begründung: Das neue Prostituiertenschutzgesetz gilt seit dem 1. Juli und hat gravierende Auswirkungen auf die Frauen, auf die Betreiber von Bordellen, aber durch die neue Beratungs- und Anmeldepflicht auch für das Ordnungs- und Gesundheitsamt. Diese Auswirkungen sind bisher im Ausschuss noch nicht diskutiert worden.