Die Faktion Bündnis 90/Die Grünen bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:
Über die Genehmigung einer privaten Schule befindet nicht die Stadt Dortmund, sondern entscheidet das Land NRW durch seine Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium in Arnsberg. Soweit räumliche und personelle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch auf Betrieb einer solchen Ersatzschule.
Unabhängig von dieser Rechtssituation gibt es eine schul- und bildungspolitische Bewertung der geplanten Schulgründung, denn mit der Erhebung eines Schulgeldes erfolgt eine einseitige Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler im Sinne einer sozialen Selektion.
Der Rat hält diese Entwicklung für schul- und bildungspolitisch problematisch.
Der Rat appelliert an die Genehmigungsbehörde, keine ungleichen Bedingungen und damit Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten öffentlicher Schulen zuzulassen.