Nordstadt
Die vom Oberbürgermeister angekündigte und von CDU und FDP begrüßte „härtere Gangart“ in der Nordstadt fordern die GRÜNEN vor allem bei der Umsetzung bereits beschlossener und zusätzlicher sozialer Maßnahmen. Gleichzeitig muss mit ordnungspolitischen Initiativen daran gearbeitet werden, menschenunwürdige Wohnsituationen zu verhindern, die Situation der Frauen an der Ravensberger Straße zu verbessern sowie durch Maßnahmen wie den Alkoholkonsumraum die Situation im öffentlichen Raum zu entzerren. Die Situation in der Nordstadt und die Lebensbedingungen vieler Menschen dort eignen sich aus GRÜNER Sicht nicht für eine polemische Diskussion. Es muss im Gegenteil darum gehen, die Lebensverhältnisse im Stadtbezirk zu verbessern.
Umso unverständlicher, dass die CDU die Debatte wieder einmal nutzt, um mit dem Begriff der „verklärenden Multi-Kulti-Romantik“ gegen das Zusammenleben der vielen unterschiedlichen Kulturen in der Nordstadt zu polemisieren. Da über 70 Prozent der EinwohnerInnen der Nordstadt einen nichtdeutschen Hintergrund haben, ist Multi-Kulti keine Romantik, sondern Realität. Diese Realität wird vom weit überwiegenden Teil der BürgerInnen jeden Tag ohne Probleme gelebt.
Und während die SPD nach zusätzlichen Aktionen ruft, leistet sie gleichzeitig entschiedenen Widerstand gegen eine Maßnahme wie den Alkoholkonsumraum, der in anderen Städten nachweislich zu einer Verbesserung der Situation auf öffentlichen Plätzen geführt hat. Beides, die Polemik der CDU sowie die Verweigerungshaltung der SPD, helfen der Nordstadt und ihren BürgerInnen nicht weiter. Es ist ein offenes Geheimnis, dass eine größere Gruppe von Menschen in der Nordstadt in überbelegten und eigentlich nicht bewohnbaren Häusern leben. Ihre persönliche, von Armut geprägte Situation zwingt sie, Mietverhältnisse einzugehen, die katastrophal sind. Das ist nicht hinnehmbar.
Es ist deshalb richtig, dass Ordnungsdezernent Wilhelm Steitz eine Koordinationsstelle im Ordnungsamt geschaffen hat, mit der problematische Wohnhäuser und ihre Eigentümer und Vermieter in der Nordstadt auf Verstöße unterschiedlicher Art überprüft werden. Ziel muss es sein, menschenunwürdige Wohnverhältnisse zu bekämpfen und zu verhindern.
Dabei sitzen sowohl VertreterInnen des Ordnungsamtes, der Bauordnung und der Wohnungsaufsicht, aber auch der EDG an einem Tisch. Eigentümer und Vermieter werden damit gezwungen, menschenwürdige Wohnverhältnisse herzustellen und Auflagen zu erfüllen oder aber ihre Häuser räumen zu lassen.
Der Leerzug des Hauses Mallinckrodtstraße 54 war ein erstes Ergebnis dieses konzertierten Vorgehens mit einer Signalwirkung für alle Vermieter, bei denen ähnliche Zustände herrschen. Auf Dauer wird das dazu führen, dass sich die Wohnverhältnisse in der Nordstadt verbessern. Sollte es aufgrund von Auflagen zur Räumung einzelner Häuser kommen, dann ist eine unmittelbare und angemessene alternative Unterbringung der BewohnerInnen sicher zu stellen.
Aus GRÜNER Sicht sind für die kurz- und mittelfristige Verbesserung der Situation in der Nordstadt die folgenden Maßnahmen notwendig:
• Integriertes Stufenkonzept „Lebenswerte Nordstadt“
Das Konzept ist im Juli des vergangenen Jahres mit der Maßgabe vom Rat verabschiedet worden, dass die Verwaltung die Umsetzung der einzelnen aufgeführten Maßnahmen entsprechend des Stufenkonzepts durchführt. Unklar ist, was seitdem passiert ist. Die vom Oberbürgermeister vorgeschlagene interfraktionelle Arbeitsgruppe hat im Herbst einmal getagt und unseres Wissens seitdem nicht mehr. Die Umsetzung des Konzeptes unter Einbeziehung der im Rat beschlossenen zusätzlichen Maßnahmen muss vorrangig erfolgen.
• Ravensberger Straße
Vorrangig muss es darum gehen, die Arbeitsbedingungen für die auf dem Straßenstrich arbeitenden Frauen zu verbessern. Eine Verbesserung der Bedingungen an der Ravensberger Straße ist der beste Schutz gegen eine Ausuferung der Prostitution in die Wohnbereiche und in den Sperrbezirk.
- Hygienische Bedingungen:
Benötigt wird dringend eine rund um die Uhr für die Frauen benutzbare Toilettenanlage sowie Waschmöglichkeiten und eine Umkleidemöglichkeit. Diese Forderung wird seit Jahren von uns, aber auch von KOBER vor Ort gestellt. Der Ausschuss für Bürgerdienste hat im Dezember die Verwaltung erneut aufgefordert, entsprechend tätig zu werden. Der Betrieb von Toiletten und Waschräumen kann im Rahmen einer Bewirtschaftung sichergestellt werden. - Schranke:
Wir befürworten die Einrichtung einer Schrankenanlage im Einfahrbereich der so genannten Verrichtungsboxen (Kosten ca. 26.220 Euro) und werden einen entsprechenden Antrag im nächsten Ausschuss stellen. Es kann nicht sein, dass die am Straßenstrich arbeitenden Frauen durch die Sexsteuer finanziell belastet werden, die Freier jedoch nicht. Mit einer Schranke wird die Benutzung der Verrichtungsboxen bzw. das gezielte Vorbeifahren an ihnen kostenpflichtig. Die Schranke dient damit auch der Eindämmung der Spannerei.
- Prüfauftrag Sexsteuer
Wir haben die Einführung der Sexsteuer abgelehnt. Es gibt Rückmeldungen, dass die Steuer zu einer Verlagerung der Prostitution in die Wohnbereiche und damit zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen in der Nordstadt geführt hat. Wir werden beantragen, dass sowohl mögliche Verlagerungseffekte als auch die finanziellen Auswirkungen der Steuer überprüft und in den zuständigen Ausschüssen dargestellt werden.
- Prüfauftrag zum Standort:
Bei der Einführung des Gestaltungskonzepts der Ravensberger Straße im Jahr 2005 standen als Ziele die bessere Kontroll- und Einwirkungsmöglichkeit auf die Straßenprostitution, der Schutz der umliegenden Wohnbebauung vor einer Ausweitung der Verrichtung sowie die Erhöhung der Sicherheit für die Prostituierten im Vordergrund. Diese Ziele waren damals inhaltlich richtig und sind bis heute politisch unstrittig. Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Rahmenbedingungen in den letzten Monaten und dem damit zunehmenden Druck auf den Standort Ravensberger Straße sollte geprüft werden, ob die genannten Ziele am jetzigen Standort noch erreicht werden können. Wir werden die Verwaltung auffordern, den Standort Ravensberger Straße vor diesem Hintergrund zu überprüfen und gemeinsam mit VertreterInnen der Polizei und KOBER mögliche Alternativstandorte zu bewerten. Dabei sind insbesondere die Aspekte von Schutz und Sicherheit, die Mobilität und die Wohnungssituation der auf dem Straßenstrich arbeitenden Frauen zu berücksichtigen.
• Alkoholkonsumraum
Der beschlossene Alkoholkonsumraum ist einerseits ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Situation der AnwohnerInnen insbesondere um den Nordmarkt sowie andererseits die Möglichkeit für suchtkranke Menschen, sich in geschützter Umgebung aufhalten zu können.
Nach Abschluss der laufenden Ausschreibung ist der Alkoholkonsumraum schnellstmöglich zu realisieren.
• Ausschreibung und Besetzung der Stelle „Leitung Ordnungsamt“
Die Stelle ist seit dem Wechsel von Ortwin Schäfer ins Klinikum nicht ausgeschrieben. Die Leitung des Ordnungsamtes wird zurzeit durch den stellvertretenden Leiter wahrgenommen. Wenn der Oberbürgermeister ordnungspolitische Missstände beklagt, dann sollte er zunächst dafür sorgen, dass das zuständige Fachamt entsprechend besetzt ist und die Leitungsstelle ausgeschrieben und adäquat besetzt wird.
Grevendicks Feld
Die Ratsfraktion hat sich gemeinsam mit dem GRÜNEN Ortsverband und der Fraktion in der Bezirksvertretung Lütgendortmund intensiv mit dem geplanten Umzug der Zentralen Kommunalen Unterkunft für Flüchtlinge (ZKU) beschäftigt. Der Grundsatzbeschluss dazu soll abschließend in der Sitzung des Rates am 31. März getroffen werden. Die folgenden Anforderungen werden wir als Antrag in die zuständigen Ausschüsse und den Rat sowie in die Bezirksvertretung einbringen:
1) Die Nutzung der Stadtsiedlung Grevendicks Feld ist als zentrale Einrichtung zur Unterbringung wohnungs- und obdachloser Menschen bis Ende des Jahres zu beenden. Alle momentanen BewohnerInnen sowie Neuzugänge sind dezentral in Wohnungen im Stadtgebiet zu integrieren. Falls notwendig, ist dabei auch weiterhin eine geeignete Betreuung und Begleitung sicherzustellen.
Hintergrund:
Eine zentrale Unterbringung von wohnungs- und obdachlosen Menschen ist nicht mehr zeitgemäß. In der Siedlung Grevendicks Feld leben zurzeit noch 98 Personen in 63 Haushalten. Der überwiegende Teil ist unproblematisch dezentral in eigene Wohnungen zu vermitteln. Für Personen mit Schwierigkeiten einer eigenen Haushaltsführung ist ein entsprechendes Betreuungskonzept zu entwickeln.
2) Zur Förderung eines konfliktfreien Zusammenlebens der unterschiedlichen Personengruppen bis zur Schließung der Stadtsiedlung als zentrale Einrichtung zur Unterbringung wohnungs- und obdachloser Menschen ist die Formulierung aus der Vorlage der Verwaltung „Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen“ (Drucksache Nr.: 02097-10) zu übernehmen: „Ein gewisses Konfliktpotential kann nicht geleugnet werden, auch wenn sich solitär betrachtet „beide“ aktuellen Einrichtungen sozial weitgehend problemfrei präsentieren. Die präventive Lösung etwaiger Probleme kann nur über eine Mischung aus ordnungsrechtlichen und sozialen Begleitmaßnahmen erreicht werden. Eine 24- tunden-Präsenz mit eindeutigem Schwerpunkt bei der Herstellung von Sicherheit und Ordnung über die neuen Betreiber wäre in der Ausschreibung deutlich herauszustellen. Zur Prävention und sozialen Begleitung des Zusammenlebens sind zumindest vorübergehend geeignete konzeptionelle Maßnahmen aller involvierten Profi-Akteure (Stadt Dortmund, JobCenter, Diakonisches Werk und Kirche(n), Betreiber der Einrichtung etc.) im Rahmen einer konzertierten Aktion erforderlich. Die jeweiligen Maßnahmen sind transparent, wirksam und nicht nur sporadisch auszugestalten.“
3) Die Anzahl der in der zukünftigen Zentralen Kommunalen Unterkunft (ZKU) untergebrachten Flüchtlinge sollte auf 150 Personen beschränkt werden. Hintergrund: Zurzeit befinden sich 131 Flüchtlinge in der ZKU am Westfalendamm, die für 200 Personen ausgelegt ist. Eine Beschränkung der Kapazität auf 150 Personen dient dem Zusammenleben auf dem Gelände sowie der Akzeptanz der Einrichtung.
4) Grundsätzliches und vorrangiges Ziel bleibt die schnellstmögliche dezentrale Unterbringung aller Dortmund zugewiesenen Flüchtlinge in Wohnungen im Stadtgebiet. Kein Flüchtling sollte länger als ein Jahr in der ZKU untergebracht sein. Entsprechende Konzepte zur Herstellung der individuellen Mietfähigkeit sind durch die Sozialverwaltung sowie den zukünftigen externen Betreiber für die Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge umzusetzen.
5) Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind vorrangig dezentral in Jugendhilfeeinrichtungen unterzubringen.
6) Für trotzdem in der ZKU untergebrachte minderjährige Flüchtlinge ist ein Betreuungskonzept zu entwickeln, das den fachlichen Anforderungen des SGB III (Kinder- und Jugendhilfe) entspricht. Das Konzept bezieht insbesondere auch die Möglichkeit eines Schulbesuchs bzw. einer anderen Ausbildung mit ein. Innerhalb der Stadtsiedlung Grevendicks Feld sind für die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach Bedarf ein oder mehrere eigene Gebäude zur Verfügung zu stellen, die den Mindestkriterien einer Jugendhilfeeinrichtung entsprechen.
7) In der Ausschreibung der Betreuungsleistungen für die ZKU sind die in den o.g. Punkten enthaltenen Anforderungen aufzunehmen. Wichtig sind insbesondere Erfahrungen im Bereich der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie der Erarbeitung der individuellen Mietfähigkeit der betreuten Personen.
8) Das zu erarbeitende Sicherheitskonzept für die ZKU muss die ausreichende Sicherheit der BewohnerInnen insbesondere vor potenziellen Übergriffen garantieren, ohne gleichzeitig das Gelände zu sehr von der vorhandenen Nachbarschaft abzuschotten.