Der Ausschuss erwartet, dass die folgenden Anregungen, Forderungen und Bedenken im weiteren Verfahren berücksichtigt werden:
1. Der Vorhabenträger ist aufgefordert, gemeinsam mit dem Gutachter Lösungen zu erarbeiten, um die Grenzwerte der 22. BImSChV einzuhalten. Der Ausschuss erwartet, dass entsprechende Vorschläge und die zu erwartenden Wirkungen zeitnah vorgestellt werden.
2. Für die beiden Brückenneubaumaßnahmen über die B 1 führt der Vorhabenträger ein Qualifizierungsverfahren zur Erarbeitung von unterschiedlichen Gestaltungsvarianten durch. Lösungsvorschläge sind unter Einbeziehung des Gestaltungsbeirates mit der Stadt abzustimmen.
3. Der Ausschuss fordert den Vorhabenträger auf, die Planungen dahingehend zu modifizieren, dass der Eingriff in die bestehende Allee deutlich minimiert wird.
4. Der Ausschuss schließt sich den Bedenken der Stadt im Hinblick auf die Beeinträchtigung des Stadtwaldes im Bereich südlich und östlich des Hauptfriedhofes an. Die Planungen sind so zu modifizieren, dass der Bestand nicht in dem vorgesehenen Umfang in Anspruch genommen wird.