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Thema:  Umwelt + Verkehr

Art:  Antrag

Photovoltaik in Gewerbegebieten

Vor dem Hintergrund, dass das Gewicht konventioneller Solarmodule für viele Industrie-/Gewerbehallendächer zu hoch ist, eröffnen innovative Entwicklungen im Bereich der Leichtmodule neue Anwendungsmöglichkeiten auf Bestandsdächern. Durch neue Technologien konnte erreicht werden, dass die bewährte Photovoltaik basierend auf Siliziumzellen eingebettet werden kann in Glasfaser-Komposite-Material. Dies wird bereits im Schiffsbau, bei Automobilen und Flugzeugen eingesetzt. Solch neuartige Module sind formflexibel und wiegen ca. 70 % weniger, ohne dass Effizienzverluste eintreten.

In der Vergangenheit hat der AKUSW (damals AUSW) mit Bedauern festgestellt, dass in neuen Gewerbegebieten die Möglichkeiten der Photovoltaik nicht ausgeschöpft werden konnten, da es auch statische Hemmnisse gab. Exemplarisch sei hier zum Beispiel die Dächerlandschaft auf dem Gelände der Westfalenhütte genannt. Neue Technologien eröffnen nunmehr jedoch auch neue Optionen für Bestandsdächer und sollten im Zuge Photovoltaikstrategie der Stadt mit Nachdruck verfolgt werden.

Der AKUSW beschließt daher:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bestandsdächer der Dortmunder Gewerbegebiete als
Potenzialflächen für Photovoltaik einzubeziehen.

2. Der AKUSW beauftragt die Verwaltung, zeitnah in Gespräche mit den EigentümerInnen der Gebäude einzutreten, mit dem Ziel, Photovoltaik auf ihren Dächern zu installieren und darüber hinaus auch Stellplatzflächen für Begrünungsmaßnahmen (Klimaresilienz) bzw. Photovoltaikelemente zu nutzen.

3. Der AKUSW beauftragt die Verwaltung ebenfalls, auch städtische Gebäude, die bisher evtl. aus statischen Gründen keine Photovoltaikanlage
haben, auf die Ausstattung mit Modulen der neuen Leichtbauweise zu überprüfen und diese ggf. zu installieren.

4. Die Verwaltung wird gebeten, dem AKUSW einen ersten Bericht über die Potenziale und über den Erfolg der Gespräche in seiner Sitzung im 1. Quartal 2022 zu geben.

 

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