Der Rat der Stadt hat sich mit seinen Beschlüssen zum Doppelhaushalt 2008/2009 für die Errichtung von Pflegestützpunkten in Dortmund ausgesprochen. Pflegestützpunkte sollen bewirken, dass Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Wege zu unterschiedlichen Ansprechpartnern dadurch erspart bleiben, dass sie durch diese die erforderlichen Beratungsleistungen aus einer Hand erhalten. Pflegestützpunkte können dadurch dazu beitragen, dass die Leistungen zielgenauer nach dem konkreten individuellen Bedarf gewährt werden.
Wichtig für die Kommunen ist hierbei, dass keine neuen und parallelen Strukturen aufgebaut, sondern dass ihre bereits vorhandenen und bewährten Strukturen bei der Einrichtung von Pflegestützpunkten berücksichtigt werden. Der Aufbau neuer Beratungs- und Unterstützungsangebote allein oder einseitig durch die Akteure der Kranken- und Pflegekassen ohne Rücksicht auf die gewachsenen und gerade in Dortmund äußerst erfolgreichen Angebote (z. B. der Seniorenbüros) wäre politisch, fachlich und wirtschaftlich sicher nicht sinnvoll und muss vermieden werden.
Das Land NRW hat bis heute keinen Errichtungsbeschluss zur flächigen Einführung von Pflegestützpunkten gefasst sondern die Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung zur Errichtung von Pflegestützpunkten und der Organisation von Pflegeberatung nach §§ 92c, 7a SGB XI vorangestellt.
Vor diesem Hintergrund bitten die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Fragen:
1. Welchen Sachstand haben die Verhandlungen zur Rahmenvereinbarung? Welche wesentlichen Weichenstellungen sind ggf. erfolgt? Welche Rolle wird dabei den Kommunen zugewiesen, welche den Kranken- und Pflegekassen? Wie werden die sonstigen zahlreichen Akteure vor Ort erfasst und berücksichtigt?
2. Ab wann ist mit der Einführung von Pflegestützpunkten zu rechnen? In welchem Umfang könnte Dortmund partizipieren? Wäre es möglich, das Dortmunder Erfolgsmodell der 12 Seniorenbüros 1:1 in das neue System zu überführen bzw. diese um die neuen Leistungen der Kranken- und Pflegekassen zu erweitern? Wieviele Stützpunkte könnten für Dortmund innerhalb welchen Zeitraumes erwartet werden?
3. Wie gestaltet sich die Finanzierung von Pflegestützpunkten und Pflegeberatung?
4. Werden das Aufgabenspektrum der Dortmunder Seniorenbüros, der zahlreichen anderen professionellen und ehrenamtlichen Akteure qualitativ oder quantitativ negativ tangiert? Mit welchen Grundannahmen und Absichten wird die Verwaltung in die anstehenden Verhandlungen gehen?
Der ASFG beauftragt die Verwaltung regelmäßig über Verlauf und Ergebnisse aus den Verhandlungen zu berichten sowie im Ergebnis etwaige Stützpunktverträge zur Kenntnis zu geben. Die fachpolitischen Gremien wie das Behindertenpolitische Netzwerk, der Seniorenbeirat und das Altenhilfe –und Pflegeforum sind ebenfalls mit einzubeziehen.