Schon 1990 hat der Rat beschlossen, Regelungen für eine verbindliche Einführung von Mehrweg- und Pfandsystemen bei öffentlichen, städtischen Großveranstaltungen zu schaffen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung darzustellen, wie der Ratsbeschluss vom 07.06.1990 umgesetzt wurde und wie sich die heutige Genehmigungspraxis darstellt.
In dem Zusammenhang bitten wir auch um die Darstellung, ob und wenn ja wie die Umsetzung von Pfand- und Mehrwegsystemen bei Veranstaltungen der städtischen Beteiligungen geregelt wird.
Begründung:
Neben guten Beispielen, wie Dortmund á la carte, GourmeDo oder auch die Glühweintasse auf dem Weihnachtsmarkt, gibt es immer noch viele Veranstaltungen in Dortmund, die ohne Pfandsysteme und mit Einweggeschirr/-gläsern durchgeführt werden (z. B. Schlager Olé im Revierpark Wischlingen).
Dabei gab es schon 1988 einen Antrag von Bündnis 90/Die GRÜNEN zur Einführung von Mehrweg- und Pfandsystemen bei Veranstaltungen auf städtischem Gelände. Ein Arbeitskreis hatte damals rechtliche und praktische Gründe vorgebracht, warum bei der Genehmigung von Veranstaltungen eine entsprechende Auflagenerteilung nicht möglich sei.
Zwei Jahre später, in der Ratssitzung vom 07.06.1990, hat der Rat im Zusammenhang mit dem Abfallwirtschaftskonzept beschlossen, Vorschläge zu erarbeiten, wie „bei öffentlichen Großveranstaltungen in kommunaler Trägerschaft bzw. mit finanzieller Unterstützung der Stadt sowie solche, deren Durchführung der gemeindlichen Erlaubnis bedürfen“ Mehrweg- und Pfandsysteme verbindlich durchgesetzt und sichergestellt werden können.