Vor einigen Tagen wurden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Multiplikatoren-Runde die Ergebnisse der Depositionsmessungen (Staubniederschlagsmessungen) und Außenluftmessungen sowie die Übersicht der Windrichtungsverteilung vom 08.08.2018 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im Bereich des Dortmunder Hafens zur Kenntnis gegeben.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet im Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:
1. In den PCB-Messreihen, auch aus früheren Jahren, gibt es immer einzelne Mona-te mit sehr hohen und auch mit niedrigen Werten. Manchmal gibt es keine Werte, weil die Messstation ausgefallen ist. Wie belastbar und stabil ist das Messverfahren?
2. Im LANUV-Bericht „20180808_PCDD_PCDF_PCB_Messungen Dortmund-Hafen“ vom 08.08.2018 werden die in Dortmund gemessenen PCB-Werte in Relation zu den in NRW gemessenen Jahresmittelwerten gestellt.
Wie und nach welchen Grundlagen schätzen die beteiligten Behörden (Umwelt-amt Dortmund; untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen; Bezirksregierung) die gesundheitlichen Risiken der gemessenen Belas-tungen ein?
3. Der Messpunkt DOHA 3 (Containerterminal) weist erheblich höhere Werte auf als die beiden anderen Messpunkte.
a. Ist dieser Messpunkt als emittentennaher Standort auf einer Industriefläche klassifiziert?
b. Gibt es in NRW vergleichbare Messpunkte in anderen Industriegebieten? Wenn ja: wie sind die Messwerte (DOHA3) im Vergleich zu bewerten?
4. Im Nachgang zum Envio-Skandal wurde von der Stadt Dortmund ab 2010 ein städ-tisches Schadstoffkataster erstellt, das zum Zeitpunkt des letzten Sachstandsberichts teilweise im Aufbau war (Vorlage 05023-11, Ratssitzung vom 23.12.11).
a. Sind die benötigten Daten inzwischen vollständig erfasst?b. Wie viele Betriebe werden auf dieser Datengrundlage als potenzielle PCB-Emittenten eingestuft?c. Finden regelmäßige Kontrollen statt?d. Sind in den Jahren 2017/2018 Auffälligkeiten aufgetreten?
5. Das Umweltbundesamt verweist auf „die schwierig zu quantifizierende unerlaubte Verbrennung von Altholz, lackiertem oder behandeltem Holz und anderer Abfälle in Öfen und Gartenfeuern. Eine verbesserte Aufklärung der Bevölkerung über richtiges Heizen und zu den Folgen des Verbrennens ungeeigneter Materialien kann zu einer Reduzierung beitragen." (Umweltbundesamt, Dioxine und dioxin-ähnliche PCB in Umwelt und Nahrungsketten, Februar 2017).
Sorgt die Verwaltung in Dortmund (stadtweit) für diese Aufklärung?