Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzungsmöglichkeiten von Flächen für gastronomische Angebote auf öffentliche Parkplätze - auch im Straßenraum - auszuweiten. Dahingehende Anträge von Gastronomiebetrieben sollen von der Verwaltung kurzfristig wohlwollend geprüft und genehmigt werden. Auch gastronomische Betriebe ohne derzeitige Außengastronomie können solche Flächen beantragen.
Begründung:
Durch das Verbot der Bewirtung in Gaststätten, Restaurants und Cafés in Folge der Corona-Pandemie sind Gastronomiebetriebe geschwächt und stehen vor existenziellen wirtschaftlichen Herausforderungen. Die Aussicht, gastronomische Angebote vorrangig im Außenbereich wieder anbieten zu können, bedeutet Hoffnung auf ein wirtschaftlich besseres Jahr. Jedoch verfügen viele gastronomische Betriebe über keinen oder nur einen geringen Außenbereich. Durch Sicherheitsauflagen, wie der Begrenzung von Gästezahlen und der Sicherstellung von Abständen verringert sich die Anzahl der möglichen Plätze weiter. Nicht auskömmliche Einnahmen sind die Folge.
Häufig ist für Außengastronomie auf Gehwegen nicht ausreichend Platz. Die derzeitige Beschränkung auf Gehwege führt zu Konflikten mit Zufußgehenden durch nicht einzuhaltende Sicherheitsabstände und schränkt die Quantität und Qualität der Fußverbindungen ein. Deshalb sollte zusätzlich zu den bisher genehmigten Möglichkeiten auch öffentliche Auto-Parkflächen saisonal an Gastronomiebetriebe vergeben werden. Hierdurch wird (ohne Einschränkung der Fußwegeverbindungen) den Bürgern öffentlicher Raum für soziales Leben zurückgegeben und das lokale Gewerbe gestärkt.
In zahlreichen Städten, so beispielsweise Köln, Essen, Stuttgart und Bonn wurde diese Maßnahme bereits mit großem Erfolg eingeführt.