Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet, den oben genannten TOP zur nächsten Sitzung vorsehen zu lassen und um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:
In der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund wird unter §4, Artenschutz, der letzte Satz wie folgt ergänzt:
Das Brennmaterial ist am Tage der Veranstaltung vor dem Abbrennen per Hand umzuschichten. Über die Änderung sind die Veranstalter von Osterfeuern in geeigneter Weise zeitnah zu informieren.
Begründung:
Die bisherige Regelung zur Umschichtung lässt auch eine maschinelle Umschichtung zu. Damit wird das eigentliche Ziel der Verordnung, der Schutz von Kleintieren, nicht erreicht. Gleichzeitig gewährleistet die Umschichtung per Hand eine maßvolle Größe von Osterfeuern. Dies ist auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Feinstaubbelastung wünschenswert.