Die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Darstellung der Erfahrungen mit der Aufteilung der Sachbereiche Naturschutzdenkmale und Baumschutzsatzung in zwei verschiedene Organisationseinheiten innerhalb des Umweltamtes.
Dabei bitten wir auch um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hat sich dadurch die personelle Besetzung in den jeweiligen Bereichen verändert?
2. Wie werden der Informationsaustausch und die Arbeitsabläufe zwischen den beiden inhaltlich häufig verbundenen Bereichen gesichert?
3. Wie ist die Verantwortlichkeit geregelt, wenn beide Bereiche bei der Beurteilung eines Sachstands angesprochen sind?
4. Wie ist der Prozess bei einer beabsichtigten oder nötigen Befreiung vom Landschaftsschutz geregelt? Werden die Naturschutzverbände obligatorisch eingebunden? Wird der Beirat der unteren Landschaftsbehörde im Vorfeld angehört?