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Ordnungspartnerschaften

Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bitten unter dem o.g.Tagesordnungspunkt um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die offenen Stellen des städtischen
Streifendienstpersonals der Ordnungspartnerschaften neu zu besetzen, so
dass wieder mindestens 26 städtische Mitarbeiter eingesetzt werden können.

2. Die Ordnungspartnerschaften sollen weiterhin im gesamten Stadtgebiet von
Dortmund eingesetzt werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erstellen, wie die Probleme der illegalen Prostitution, der Drogen- und Alkoholabhängigen sowie der Schwarzarbeiterszene gelöst werden können, ohne dass die Ordnungspartnerschaften aus anderen Stadtbezirken abgezogen werden.

4. Der Rat der Stadt Dortmund ist sich der unterschiedlichen Zuständigkeiten der kommunalen Ordnungsämter nach Ordnungsbehördengesetz NW und der Polizei nach Polizeigesetz NW in NRW bewusst. Mit der Forderung der CDU und
ihres OB-Kandidaten nach einer zusätzlichen Stadtpolizei werden kommunale
Zuständigkeiten suggeriert, die nicht übertragbar sind. Der Rat der Stadt Dortmund hält es nicht für leistbar, Aufgaben aus dem Zuständigkeitsbereich der Polizei zu übernehmen und fordert die Landesregierung NRW nochmals auf, die offensichtlich gescheiterte Polizeireform in NRW  auf einen erfolgreichen Weg zu bringen und endlich mehr Streifenkräfte im Polizeidienst in den Städten zur Verfügung zu stellen. Eine eigene Stadtpolizei in Dortmund würde darüber hinaus eine zusätzliche freiwillige Aufgabe bedeuten, die der vorgegebenen Haushaltsdisziplin des Regierungspräsidenten gegenüber der Stadt Dortmund eindeutig widersprechen würde.

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