Auf Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 4.2.2014 entscheidet der Rat darüber, ob die Stadtwerke (DSW21) gemeinsam mit der Verwaltung eine Konzeption für einen ÖPNV-Begleitservice für Busse und Bahnen erarbeiten und das Angebot modellhaft für ein Jahr erproben soll.
ÖPNV-Begleitservice erleichtert Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Damit Menschen mit Mobilitätseinschränkungen Bus und Bahn besser nutzen und somit am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Dortmunder Stadtrat für diese einen stadtweiten ÖPNV-Begleitservice . In Abgrenzung zum Behindertenfahrdienst richtet sich der Begleitservice an Kund*innen, die Bus und Bahn nutzen, sich aber wegen ihres Handicaps unsicher fühlen: Menschen, die einen Rollstuhl, einen Rollator oder eine Gehhilfe nutzen, seheingeschränkte oder blinde, gehörlose aber auch stark verunsicherte Menschen. Während ihrer Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden diese Kund*innen durch geschulte Servicekräfte begleitet.
In Essen, Mülheim und Duisburg wird der Service gut angenommen
In einigen NRW-Städten wie Essen, Mülheim, Duisburg und Düsseldorf ebenso wie in Berlin, Leipzig, Hannover, Frankfurt am Main und Braunschweig haben Verkehrsunternehmen seit Jahren einen Begleitservice für mobilitätseingeschränkte Reisende etabliert, der gut angenommen wird: Nach vorheriger Terminabstimmung holen Mitarbeiter*innen der Verkehrsunternehmen die Fahrgäste an der Haustür ab und begleiten sie in allen auf dem Weg erforderlichen öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu ihrem Zielort. Dieser Service ist kostenlos und wird in der Regel tagsüber montags bis freitags angeboten. Die Servicekräfte sind fast durchgehend Teilnehmer*innen von Arbeitsförderungsprogrammen. Arbeitgeber*innen oder Anstellungsträger*innen sind die Verkehrsunternehmen. Die Personalkosten zahlt der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Rahmen der Arbeitsförderungsmaßnahmen. Soweit die Arbeitsagenturen Maßnahmeteilnehmer*innen nicht vollständig fördern, fallen auch anteilig Personalkosten an, darüber hinaus Kosten für Schulungen und Berufskleidung. Den Verkehrsunternehmen entstehen Kosten für die Leitstelle, Koordination, Personalbetreuung, Verwaltung.
Der lange Weg durch die Dortmunder Instanzen
Doch der Service, der in anderen Städten längst gängige Praxis ist und Menschen mit eingeschränkter Mobilität die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert, hat in Dortmund bereits einen langen Weg hinter sich, bevor er bei der nächsten Ratssitzung am 10.4.2014 hoffentlich beschlossen wird:
–> GRÜNER Antrag
Der Bericht des Behindertenpolitischen Netzwerkes der Stadt Dortmund veranlasste Bündnis 90/Die Grünen, am 15.3.2011 im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) einen Bericht zur Einrichtung eines Begleitservices im ÖPNV für Mobilitätseingeschränkte anzufragen. Die Informationen der Verwaltung zu dem Thema waren die Grundlage für den GRÜNEN Antrag im ASAG vom 5.7.2011, die Einführung eines ÖPNV-Begleitservices in Dortmund als sinnvolle und hilfreiche Ergänzung der Angebote für mobilitätseingeschränkte Menschen zu empfehlen und ein Umsetzungskonzept sowie Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen.
–> Langes Warten
Der Ausschuss hat den GRÜNEN Antrag zwar einstimmig angenommen, doch erst nach eineinhalb Jahren und mehrmaliger Nachfrage der GRÜNEN Ratsfraktion antwortete die Verwaltung mit einem zweiten Bericht. Darin heißt es unter anderem: „Aktuell sind die konzeptionellen Überlegungen ausgesetzt und es werden keine Gespräche geführt. Dies auch vor dem Hintergrund der noch ausstehenden abschließenden politischen Meinungsbildung.“ Doch so einfach wollten die GRÜNEN das Projekt ÖPNV-Begleitservice nicht beerdigen und initiierten im ASAG vom 26.2.2013 einen einstimmig beschlossenen Prüfauftrag: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Einbeziehung eines ÖPNV-Begleitservices im Rahmen der Maßnahmen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie zu prüfen und die Möglichkeiten zur Realisierung aufzuzeigen. Dies bezieht Gespräche mit potenziellen Trägern mit ein.“
–> Neue Wege zur Realisierung
Das Ergebnis der Prüfung liegt nun vor: Die Einbindung eines ÖPNV-Begleitservices in die Kommunale Arbeitsmarktstrategie ist nicht zustande gekommen. Deshalb suchen die GRÜNEN nach neuen Wegen, um den Servicedienst in Dortmund zu realisieren. Auf ihren Antrag hin bittet der ASAG mit großer Mehrheit den Rat, folgenden Beschluss zu fassen: „Der Rat der Stadt Dortmund bittet die DSW21, gemeinsam mit der Verwaltung eine Konzeption für einen ÖPNV-Begleitservice für Busse und Bahnen zu erarbeiten und das Angebot modellhaft für ein Jahr zu erproben.“
–> Endlich auf der Tagesordnung der Ratssitzung
Am 10.4.2014 ist es dann soweit. Wenn der Rat der Stadt Dortmund in seiner nächsten Sitzung dem Beschlussvorschlag des Ausschusses folgt, kann der von den GRÜNEN initiierte ÖPNV-Begleitservice nach drei Jahren zäher Diskussionen endlich Wirklichkeit werden.