Die Verwaltung wird gebeten, unter dem o.g. TOP einen Sachstandsbericht zur Einführung eines ÖPNV-Begleitservice zu geben. Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Welche Gespräche hat die Verwaltung seit Anfang des Jahres hinsichtlich der Einführung eines ÖPNV-Begleitservice geführt?
2) Mit wem und mit welchen Ergebnissen sind diese Gespräche geführt worden?
3) Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über Gespräche zwischen der DSW 21 und Wohlfahrtsverbänden hinsichtlich der Einführung eines Begleitservice?
4) Wie bewertet die Verwaltung mit dem Abstand von einem Jahr seit der letzten Diskussion im ASAG die Möglichkeit der Einführung eines ÖPNV-Begleitservice?
5) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, einen ÖPNV-Begleitservice im Rahmen der vorgeschlagenen Maßnahmen der Kommunalen Arbeitsmarkstrategie einzuführen?
Begründung:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat sich letztmalig im Dezember 2011 mit der Einführung eines ÖPNV-Begleitservice für mobilitätseingeschränkte Menschen befasst. Im damaligen Sachstandsbericht wurde erläutert, dass die Entwicklung eines gemeinsamen Umsetzungskonzeptes mit dem Jobcenter auf der Basis von Arbeitsmarktinstrumenten nicht länger verfolgt werde. Stattdessen werde eine Kooperation zwischen DSW 21 und einem Wohlfahrtsverband angedacht. Eine erneute Befassung sollte auf der Grundlage eventueller neuer Erkenntnisse im Februar 2012 erfolgen. Diese Befassung hat es bis heute nicht gegeben. Nichts desto trotz hält die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN weitere Überlegungen zur Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes und der Einführung eines Begleitservices für notwendig.