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Thema:  Kinder, Jugend, Bildung

Art: Antrag

Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses unter dem o.g. TOP um einen Sachstandsbericht zu den angekündigten Einschränkungen der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen.

Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Wie sehen die Öffnungszeiten der FABIDO-Kitas zurzeit aus?

2) Welche finanziellen und organisatorischen Auswirkungen haben die momentan angebotenen Öffnungszeiten?

3) Was sind die Hintergründe für die angekündigten Einschränkungen der Öffnungszeiten in den frühen Morgen- und späten Nachmittagsstunden?

4) Ab wann sollen die Einschränkungen umgesetzt werden? 

5) In wie vielen und welchen Kitas sollen die Öffnungszeiten eingeschränkt werden?

6) Wie viele Kinder sind nach momentanem Stand davon betroffen?

7) Welche Reaktion seitens der Eltern hat es in den Einrichtungen seit Bekanntwerden der Einschränkungen gegeben?

8) Wann und wie wurden die Elternbeiräte informiert und einbezogen?

9) Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über die Bedarf bzw. die Wünsche der Eltern hinsichtlich der Betreuungszeiten vor?

10) Welche eigenen Möglichkeiten zur Beibehaltung der momentanen Öffnungszeiten sieht die Verwaltung und welche finanziellen und organisatorischen Auswirkungen hätte dies?

11) Welche Regelungen der Öffnungszeiten anderer Träger in Dortmund sind der Verwaltung bekannt?

12) Welche Veränderungen der momentanen gesetzlichen Grundlagen müssen aus Sicht der Verwaltung vorgenommen werden, um eine flexible Handhabung der Öffnungszeiten anbieten und garantieren zu können?

Zusätzlich bitten wir um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1) Der Betriebsausschuss fordert die Landesregierung auf, in den Beratungen um ein Landesausführungsgesetz zur Kinderbetreuung die Pauschalregelungen des Kibiz wieder zugunsten einer bedarfsabhängigen Finanzierung zu verändern.

2) Die Verwaltung wird aufgefordert, in der nächsten Sitzung des Ausschusses detailliert darzustellen, wie der Wunsch nach flexiblen Öffnungszeiten innerhalb des Eigenbetriebs auf der Grundlage der momentanen gesetzlichen und finanziellen Bedingungen organisiert werden kann und welche Auswirkungen dies hätte. Die geplanten Einschränkungen der Öffnungszeiten bzw. deren Vorbereitung sind solange zurück zu stellen.

3) Sollte es zur geplanten Einschränkung der Öffnungszeiten kommen, wird die Verwaltung aufgefordert, flexible und individuelle Lösungen für die betroffenen Eltern und Kinder zu finden.

Begründung:
Die Verwaltung hat angekündigt, die Betreuungszeiten der Einrichtungen in den frühen Morgen- und späten Nachmittagsstunden zu reduzieren. Das widerspricht den Wünschen und Lebensrealitäten vieler Eltern, die aufgrund ihrer beruflichen und familiären Situation auf flexible und lange Öffnungszeiten der Kitas angewiesen sind. Nicht umsonst entscheiden sich mehr als die Hälfte von ihnen für eine wöchentliche 45-Stunden-Betreuung ihrer Kinder. Statt einer Einschränkung der Öffnungszeiten muss es deshalb um die Ausweitung flexibler Öffnungsregelungen der Kindertageseinrichtungen gehen. Mit den unzureichenden Regelungen des von der ehemaligen CDU/FDP – Landesregierung beschlossenen Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) und den dabei eingeführten starren Betreuungszeiten von 25, 35 und 45 Wochenstunden sind eine flexible Öffnung und vor allem deren Finanzierung auf Dauer allerdings nicht möglich. Mit den Geldern, die für 45 Stunden Betreuungszeit fließen, wird bis jetzt trotzdem eine Betreuung von wöchentlich 50 Stunden organisiert. Das geht zu Lasten der MitarbeiterInnen und der Betreuung der Kinder. Denn die MitarbeiterInnen, die in den Randzeiten eingesetzt werden, fehlen in der Betreuung in der Kernzeit. Ziel muss es sein, Lösungen zu finden, mit denen die benötigten Öffnungszeiten sichergestellt werden können.

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