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Notwendige Ausweitung beim Unterhaltsvorschuss darf nicht zu kommunaler Handlungsunfähigkeit führen

Die Wohnung kann sie sich gerade leisten von ihrem Gehalt als Bäckereifachverkäuferin. Neue Klamotten für die 16-jährige Tochter sind immer ein Streitpunkt, seit der Vater nichts mehr zahlen kann. Jede(r) zweite Alleinerziehende erhält keinen Unterhalt vom Expartner. Schon lange fordern wir GRÜNEN für alleinerziehende Eltern eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Lebensjahr des Kindes und ohne zeitliche Befristung. Endlich wird dies nun umgesetzt: Die Bundesregierung und die Länder haben sich auf eine Reform des entsprechenden Gesetzes geeinigt. Es steht allerdings zu befürchten, dass ein Teil der entstehenden Mehrkosten bei der Stadt hängen bleibt.

Einen Unterhaltsvorschuss bekommen Alleinerziehende, wenn die eigentlich Unterhaltspflichtigen nicht zahlen – egal, ob sie das nicht wollen und sich der Zahlung wie auch immer entziehen oder ob sie nicht zahlen können, weil sie selbst arbeitslos sind oder Hartz IV beziehen. Bund und Länder haben sich Ende Januar endgültig auf eine Reform des Unterhaltsvorschusses zum 1. Juli 2017 geeinigt. Zukünftig soll der Unterhaltsvorschuss nicht mehr nur bis zum 12., sondern bis zum 18. Lebensjahr und zusätzlich nicht wie bisher auf sechs Jahre befristet gezahlt werden.

Wichtiger Beitrag gegen Kinderarmut

Die Verbesserung der Leistungen ist für die Betroffenen gut und richtig und ein wichtiger Beitrag gegen Kinderarmut. Das begrüßen wir GRÜNEN sehr – gerade in Dortmund. Hier lebt jedes dritte Kind in einem Haushalt mit Hartz-IV-Bezug.  In ihrer Antwort auf eine Anfrage der GRÜNEN Ratsfraktion hatte die Verwaltung Anfang Februar mitgeteilt, dass im Jahr 2015 insgesamt 4.453 alleinerziehende Dortmunder Eltern Unterhaltsvorschuss erhalten haben. Die Gesamtausgaben beliefen sich dabei auf 8,5 Millionen Euro, von denen die Stadt 4,5 Millionen Euro selbst tragen musste. Nur 16 Prozent dieser Summe konnte von den Unterhaltspflichtigen zurückgeholt werden. Auch eine Neuorganisation des Bereichs „Unterhaltsvorschuss“ im Jugendamt konnte diese Quote nicht steigern. Das liegt vor allem an der Arbeitsmarktlage und der fehlenden Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen.

Die Kosten steigen – der Bundesanteil reicht nicht

Auch, wenn durch die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses an anderen Stellen eventuell die Kosten im SGBII sinken können, werden unter dem Strich die Ausgaben steigen. Der Bund wird zukünftig 40 Prozent tragen (bisher ein Drittel), für die Länder bleiben 60 Prozent der Kosten. Dass der Bund mehr bezahlt, ist gut, der Anteil von 40 Prozent ist jedoch nicht zuletzt vor dem Hintergrund der hohen Einnahmen im Bundeshaushalt nicht ausreichend.

Die Länder wiederum können ihren Anteil von 60 Prozent mit den Kommunen durch Gesetz aufteilen. Während beispielsweise Bayern auf einen kommunalen Anteil verzichtet, tragen in Nordrhein-Westfalen die Kommunen derzeit 80 Prozent der Kosten des  Länderanteils – ein extrem hoher Wert. Durch die richtige Ausweitung des Unterhaltsvorschusses droht deshalb trotz des höheren Bundesanteils eine deutliche finanzielle Mehrbelastung der Kommunen. Die von uns unterstützte Entlastung von Alleinerziehenden einerseits darf aber nicht zur finanziellen Handlungsunfähigkeit der Stadt andererseits führen.

Auch der Rückgriff auf den Vorschuss bei den Unterhaltspflichtigen gestaltet sich in NRW schwierig. Das Land weist die bundesweit geringste Rückgriffquote aus, in Dortmund liegt diese nur bei 16 Prozent. Die rot-GRÜNE Landesregierung will deshalb ein Gutachten in Auftrag geben, um zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Quote erhöht werden kann. Möglich sind z.B. eine zentrale Rückholstelle oder ein direkter Einzug über das Finanzamt.

Auch das Land muss handeln

Die Forderung nach einer finanziellen Entlastung der Kommunen wird auch vom Städtetag klar ausgesprochen – momentan laufen dazu in NRW Verhandlungen zwischen Städtetag und Land über eine Kostenaufteilung von 50:50 statt eines Schlüssels von 80 (Kommunen): 20 (Land). Die rot-GRÜNE Landesregierung hat in den letzten Jahren an vielen Stellen bewiesen, dass sie an der Seite der Kommunen steht. Als GRÜNE Fraktion in Dortmund gehen wir davon aus, dass es auch beim Unterhaltsvorschuss so sein wird.

Gemeinsamer Antrag mit der SPD

Noch ist unklar, was die Umsetzung der Reform auf den Euro genau für die Stadt Dortmund bedeutet. In einem Brief an die Dortmunder Bundestagsabgeordneten rechnet Oberbürgermeister Ullrich Sierau mit einem Anstieg der Fallzahlen von 4.300 auf 10.000 Fälle. Der Haushalt der Stadt würde mit einem zusätzlichen Aufwand von insgesamt 7,4 Millionen Euro belastet.

Um unseren Forderungen mehr Nachdruck zu verleihen, haben wir gemeinsam mit der SPD einen Antrag eingebracht, dem der Finanzausschuss am Donnerstag zugestimmt hat. Damit wird der Bund aufgefordert, die Kommunen bei Sozialleistungen vollständig und dauerhaft zu entlasten; der Anteil des Bundes an der Kostenaufteilung im Rahmen des Unterhaltsvorschusses soll auf zunächst 50 Prozent erhöht werden. Und auch das Land muss mehr übernehmen. Hier fordert der Antrag eine Verteilung von 50:50 zwischen Land und Kommunen. Auch eine effizientere Gestaltung der Rückgriffe soll vom Land geprüft und umgesetzt werden. Zudem schließen wir uns mit dem Antrag der Forderung des Deutschen Städtetages nach einer Evaluierung der Ausweitung an.

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