Die EU-Kommission hat Klage gegen die Bundesrepublik wegen mutmaßlicher Versäum-nisse beim Grundwasserschutz und zu hoher Nitratwerte am Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung darzulegen, welche Konsequenzen sich aus der EU-Klage auch für die Landwirtschaft vor Ort ergeben können.
Begründung: Auch wenn Dortmund nicht großflächig von Landwirtschaft geprägt ist, betreiben aber nahezu alle Betriebe auf den von der Stadt verpachteten Flächen konventionelle Landwirtschaft. Lediglich zwei der insgesamt noch 93 Dortmunder Bauern haben ihren Betrieb teilweise auf die ökologische Landwirtschaft umgestellt und sich damit auch verpflichtet, auf den Einsatz von Kunstdünger zu verzichten sowie die Anzahl der Tiere pro Hektar - und damit auch den Gülleeintrag - auf ein ökologisch verträgliches Maß zu reduzieren. Laut einer Stellungnahme der Verwaltung auf eine GRÜNE Anfrage (DS-Nr.: 01442-15) haben Einträge aus Tiermastbetrieben (u.a. Düngung durch Gülle und Festmist) einen entscheidenden Anteil an den Schadstoffen im Wasser. Um hier spürbare Verbesserungen zu erzielen, sind laut Umweltamt wasserwirtschaftliche und landwirtschaftliche Notwendigkeiten stärker als bisher zu harmonisieren und aufeinander abzustimmen (Stichworte: Uferrandstreifen, wasserwirtschaftlich begründete Aufbringungsobergrenzen, u.ä.).