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Thema:  Umwelt + Verkehr

Art: Pressemitteilung

Niederlage für den Dortmunder Flughafen

Eine deutliche Niederlage mussten der Dortmunder Flughafen und die Bezirksregierung Münster vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster einstecken. Die seit Mai 2014 genehmigte Betriebszeitenverlängerung bringt laut Gericht weder die beschworenen Vorteile für die Abwicklung des Luftverkehrs noch wurde die Lärmbelästigung der betroffenen Anwohner*innen genügend berücksichtigt. Damit ist die von der Bezirksregierung Münster erteilte Genehmigung für den Flughafen Dortmund, mit der erstmals planmäßiger Flugverkehr in der Nachtzeit zugelassen worden war, rechtswidrig und muss zunächst eingestellt werden.

Mario Krüger, Dortmunder Landtagsabgeordneter der GRÜNEN: „Ich begrüße ausdrücklich das vernichtende Urteil des OVG Münster zum Einstieg des Dortmunder Flughafens in den Nachtflugverkehr. Es ist bezeichnend, dass weder von den Ratsfraktionen von SPD und CDU, noch dem Dortmunder Flughafen selbst oder von der Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Münster, die Lärmschutzinteressen der Anwohnerschaft sachgerecht gewürdigt worden sind. Bis zum heutigen Tage hat der Dortmunder Flughafen nicht darlegen können, weshalb eine Ausweitung der Betriebszeiten und damit ein Einstieg in den Nachtflugverkehr zwingend erforderlich ist.“

Mit der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg war die allgemeine Betriebszeit des Flughafens auf 6.00 bis 22.30 Uhr festgelegt worden, für planmäßige Landungen galt eine Betriebszeit bis 23.00 Uhr. Zusätzlich waren verspätete Landungen bis 23.30 Uhr zulässig. Gegen die Genehmigung hatten mehrere in Unna und Dortmund wohnende Anwohner sowie die Stadt Unna geklagt.

Ingrid Reuter, Fraktionssprecherin der GRÜNEN: „Das Urteil ist vor allem deshalb erfreulich, weil es den Schutz der Anwohner*innen klar in den Vordergrund stellt. Besonders interessant sind aber die vom Gericht bezweifelten wirtschaftlichen Vorteile ausgeweiteter Betriebszeiten. Damit sind die immer ins Feld geführten Erweiterungspläne des Flughafens längst nicht so bedeutsam, wie gerne dargestellt. Das Urteil stärkt auch nicht die Argumentation derjenigen, die Dortmund gerne in der Liga der lan-desbedeutsamen Flughäfen sähen.“

Für Mario Krüger haben die Ausbau-Phantasien des Flughafens damit ein Ende gefunden: „Meine Erwartung an die Beteiligten: Die Vorlage eines von der EU-Kommission genehmigungsfähiges business-Plans, der eine weitere beihilfekonforme Subventionierung rechtfertigt. Ich glaube nicht, dass ihnen dies gelingen wird. Insofern wären alle gut beraten sich mit der Rückabwicklung des Dortmunder Flughafens zu beschäftigen.“

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