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Neuordnung der Arbeitsmarktinstrumente im SGB II

Das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktlichen Instrumente sieht eine transparente Straffung der Arbeitsmarktinstrumente im SGBII vor.

Darin wird insbesondere das neue Instrument der „Freien Förderung“ in Höhe von 10% der Eingliederungsmittel im SGBII eingeführt. Zudem soll die Zahl der Vermittler zur Erreichung der Betreuungsschlüssel deutlich aufgestockt und in den nächsten drei Jahren fast 10.000 befristete Stellen in unbefristete umgewandelt werden.

Das Arbeitsmarktprogramm 2009 der JobCenterArge Dortmund wurde auf Basis der alten Instrumente in 2008 aufgestellt und umfasst prognostizierte Eingliederungsmittel in Höhe von rund 68 Mio €.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung und die Geschäftsführung der JobCenterArge Dortmund um eine Stellungnahme zur Umsetzung der neuen arbeitsmarktlichen Instrumente im SGBII in Dortmund und insbesondere um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie und wann wird das Arbeitsmarktprogramm 2009 auf die neuen Instrumente angepasst und wie wird zukünftig die sog. „Freie Förderung“ finanziert?

2. Wie wird sich in den nächsten zwei Jahren der Anteil der befristen Arbeitsverhältnisse in der ARGE Dortmund entwickeln und welche Maßnahmen werden durch die Geschäftsführung unternommen, diese befristeten Stellen möglichst in unbefristete Arbeitsverhältnisse zu überführen?

3. Welche Auswirkungen hat die Neuordnung der arbeitsmarktlichen Instrumente auf die Beschäftigungsmaßnahmen, die durch 50/7 im Konzern Stadt Dortmund durchgeführt werden?

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fordert jeweils die Verwaltung und die Geschäftsführung der JobcenterArge Dortmund auf, sowohl den Fachausschuss als auch den Trägerausschuss über die Auswirkungen der Neuordnung der arbeitsmarktlichen Instrumente kontinuierlich zu informieren.

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