Bündnis 90/die Grünen bitten die Geschäftsführung der JobCenterARGE Dortmund in der Ausschusssitzung unter dem o.g. TOP einen aktuellen Sachstand zur gescheiterten Neuorganisation der ARGEn zu geben.
Begründung:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2007 festgestellt, dass die Aufgabenwahrnehmung von Kommunen und Bundesagentur in gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften verfassungswidrig ist und den Bundesgesetzgeber bis zum 31.12.2010 aufgefordert, eine verfassungskonforme Organisationsform für die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen zu schaffen.
Mittlerweile liegt immerhin ein Verhandlungsergebnis von Bund und Ländern zur Neuregelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende vor. Danach sollten als Nachfolger der ARGEN zum 1. Januar 2011 Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) als Anstalten des öffentlichen Rechts gebildet werden. Die kommunalen Spitzenverbände hatten bereits begonnen, Vorschläge zur Optimierung des vorliegenden Gesetzesentwurfes aus Sicht der Kommunen vorzulegen. Den überörtlichen Medien ist in diesen Tagen aber zu entnehmen, dass die Neuorganisation der ARGEN an grundsätzlichen Bedenken der CDU-Bundesfraktion auf Bundesebene scheitern wird.
Für den Fall, dass vor der Bundestagswahl im September keine Einigung zur Zukunft der ARGEN erzielt wird, entsteht völlige Ungewissheit für die Beschäftigten und die Kundinnen und Kundender Argen.