Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bitten unter TOP 2.1 Neufassung des Rettungsdienstbedarfsplanes um Beratung und Abstimmung folgenden Antrages.
1) Die im Bedarfsplan aufgeführten Maßnahmen, die unter dem Vorbehalt einer Änderung des Rettungsdienstgesetzes stehen, werden erst dann umgesetzt, wenn die damit verbundene übliche Finanzierung durch die Krankenkassen gewährleistet ist. Eine Vorfinanzierung dieser Maßnahmen aus dem städtischen Haushalt findet nicht statt.
Davon nicht berührt ist die bereits beschlossene Weiterführung des Baby-NAW als Kinder-NEF.
2) Bei Änderungen des Rettungsdienstbedarfsplans mit finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ist der Ausschuss unverzüglich und umfassend zu informieren.