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Thema:  Kinder, Jugend, Bildung

Art:  Antrag

Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.01.2023

Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitte um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Übergangslösung zur Anrechnung von Berufserfahrung und Qualifikation zu erarbeiten (analog zur höchsten Stufe), die solange gilt, bis alle TPP  eine entsprechende Möglichkeit erhalten, die notwendige Anschlussqualifizierung zu absolvieren.
Die vorgesehene Geldleistung wird um jährlich 1,5 Prozent angepasst. Dies gilt auch für die im Satzungsentwurf unter § 9 „Laufende Geldleistung“ Abs. 2 d), e), g) und j) aufgeführten Pauschalbeträge.
Der § 9 „Laufende Geldleistung“ Abs. 2 f) des Satzungsentwurfes wird dahingehend angepasst, dass Vertretungsstunden an einzelnen Tagen „spitz“ entsprechend der vorher vereinbarten Zeiten abzurechnen sind. Sollte das Kind an den vereinbarten Tagen nicht oder nur kürzer gebracht werden, werden die Vertretungskräfte auch für nicht geleistete, aber vorgehaltene Stunden bezahlt.
Die entsprechenden zusätzlichen Mittel sind in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

Begründung:
Die Tagespflegepersonen nehmen eine wichtige und entsprechend wertzuschätzende Arbeit wahr. Da die Qualität der Kindertagespflege hierbei von großer Bedeutung ist, begrüßen die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU die Qualifizierungsoffensive und die Anpassung der Vergütung ausdrücklich. Eine Ungerechtigkeit wird jedoch mit Blick auf die Vergütung von Neueinsteigern und erfahrenen Kräften. So erhalten beispielsweise Tagespflegepersonen, die neu in die Kindertagespflege einsteigen, nach einer 300h-Ausbildung einen höheren Stundensatz als pädagogische Fachkräfte. Um dies zu verhindern und einer damit verbundenen Unzufriedenheit bei den Dortmunder Tagespflegepersonen vorzubeugen, beantragen die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU die oben genannten Änderungen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass es derzeit nicht ausreichend Qualifizierungsmöglichkeiten nach Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) (80 h) und auch für Kindertagespflegepersonen der Stufe 2 im QHB-Programm 160+ gibt.

 

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