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Neues Vergaberecht bei städtischen Aufträgen konsequent nutzen:

Die Dortmunder GRÜNEN wollen die Möglichkeiten des seit April bundesweit geltenden neuen Vergaberechts konsequent nutzen, um bei der Vergabe und Ausführung städtischer Aufträge soziale und umweltbezogene Anforderungen zu stellen. Auf Initiative der GRÜNEN Bundestagsfraktion bleibt dabei gewährleistet, dass auch gemeinnützige Untenehmen weiterhin an öffentlichen Ausschreibungen für Bauleistungen teilnehmen dürfen.

Markus Kurth, MdB, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN Bundestagfraktion:
„Jahrelang hat es die Bundesregierung versäumt, die entsprechenden Richtlinien der Europäischen Union zum Vergabe öffentlicher Aufträge in nationales Recht zu gießen. Seit April ist das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts endlich in Kraft getreten. Positiv ist die Tatsache, dass öffentliche Auftraggeber nun explizit soziale und ökologische Kriterien für ihre  Auftragsvergabe festlegen dürfen. Als GRÜNE ist es uns besonders wichtig, dass auch weiterhin gemeinnützige Unternehmen an Ausschreibungen im Bereich der Bauleistungen  teilnehmen dürfen. In den letzten Jahren wurde immer wieder von verschiedenen Wirtschaftsverbänden gefordert, alle gemeinnützigen Einrichtungen und Unternehmen von der Vergabe von Bauleistungen auszuschließen, da sie Steuervorteile hätten. Hierunter würden auch Behindertenwerkstätten oder Träger fallen, die wie zum Beispiel GRÜNBAU arbeitsmarktpolitische Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote anbieten. Würden sie ausgeschlossen, wäre eine Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung und Erwerbslosen sehr erschwert. Auf massive Intervention vieler gemeinnütziger Träger und Unternehmen sowie auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN Bundestagsfraktion hat das Wirtschaftsministerium inzwischen
mitgeteilt, dass es einen entsprechenden Beschluss des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses nicht mit trägt.“

Der konkrete Passus im neuen Vergaberecht sagt aus, dass für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an den Auftragnehmer gestellt werden können, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.

Mario Krüger, Fraktionssprecher und OB-Kandidat der GRÜNEN:
„Endlich wird es den Kommunen durch das neue Gesetz nun ermöglicht, ihre öffentlichen Aufträge nicht mehr nur an den günstigsten Anbieter zu geben, sondern auch an Firmen, die soziale und ökologische Standards ernst nehmen. Diese Möglichkeit wollen wir als GRÜNE in Dortmund zukünftig konsequent nutzen. Wir denken dabei insbesondere daran, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen oder sich an die Tariftreue halten. Ein weiteres Kriterium für die Auftragsvergabe könnte sein, dass von der Stadt gekaufte Waren nachweislich unter Ausschluss von Kinderarbeit hergestellt wurden. Wir werden unmittelbar nach der Kommunalwahl beantragen, dass die neuen Möglichkeiten von der Verwaltung dargestellt werden und der Rat entsprechende Beschlüsse zur Auftragsvergabe nach sozialen und ökologischen Kriterien fasst.“

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