Die Verwaltung wird gebeten, über den aktuellen Sachstand zu der Entwicklung des Einkaufscenters zu informieren.
Dabei sollte, soweit möglich, deutlich gemacht werden, welche Flächenanteile von den verschiedenen Branchen besetzt werden und ob die im städtebaulichen Vertrag vereinbarter Alleinstellungsanspruch für mindestens ein Drittel der Shops gewährleistet ist.
Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten darzustellen, inwieweit die im Bebauungsplan festgesetzte Verkaufsflächen-Obergrenze für die Sortimentsgruppe Bekleidung (19.500 qm) sowie die sonstigen Verkaufsflächenregelungen eingehalten werden.
Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, wie der Konsultationskreis den bisher bekannten Branchenmix bewertet und ob der Konsultationskreis gegebenenfalls bereit wäre, Abweichungen von den Festsetzungen im B-Plan und im städtebaulichen Vertrag zu akzeptieren.
Darüber hinaus bitten wir darum darzustellen, ob die mit ECE vereinbarte Finanzierung des begleitenden Gutachtens zwecks Monitoring der zu erwartenden Veränderungen in der City erfolgt ist, das entsprechende Gutachten in Auftrag gegeben wurde und Ergebnisse bereits vorliegen.