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Thema:  Bauen + Wohnen

Art: Antrag

Neue Handlungsansätze in der wohnungspolitischen Entwicklung

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bringt unter dem o.g. TOP den nachfolgenden Antrag ein. Wir bitten um Überweisung in die zuständigen Fachausschüsse. Eine abschließende Beratung und Beschlussfassung des Rates erfolgt nach Abschluss der Beratungen der anderen Gremien.

Die wohnungspolitische Entwicklung

Die Enquetekommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren in NRW“ hat erreicht, dass das Thema Immobilien(miss)wirtschaft und ihre Auswirkungen auf unmittelbar betroffene MieterInnen wie auch auf städtebauliche Strukturen in den Fokus gerückt sind. International agierende Finanzinvestoren bzw. Fondsgesellschaften haben den Markt der deutschen Wohnungsimmobilien als lohnendes Investment entdeckt. Damit gewinnt das Thema von vernachlässigten oder verwahrlosten Wohnimmobilien, die zu Spekulationsobjekten werden, an Bedeutung. In keiner betroffenen Kommune wird mehr ignoriert, dass „Heuschrecken“ und Problemimmobilien politisches und verwaltungsbezogenes Handeln erfordern, weil sich das „Problem“ nicht von selbst lösen wird. Zusätzlich hat der Zuzug der neuen ZuwanderInnen in Dortmund zu vielschichtigen Problemen geführt. Das betrifft insbesondere die Unterbringung in menschenunwürdigem Wohnraum. Der Abschlussbericht der Kommission ist geschrieben, Handlungsempfehlungen auch an Kommunen sind formuliert. Der Rat der Stadt beschließt vor diesem Hintergrund folgende Handlungsprämissen für die weitere wohnungspolitische Entwicklung:

1. Maßnahmen in der Stadterneuerung werden ausschließlich dort durchgeführt, wo im Umfeld nachhaltig wirtschaftende Wohnungsunternehmen/EigentümerInnen investieren. Stadt und InvestorInnen einigen sich in einem „Letter of Intent“ auf ein gemeinsames Engagement für das Quartier. Damit stehen finanzielle Investitionen seitens der Stadt (städtebauliche Maßnahmen) in einem direkten Zusammenhang zum Engagement der InvestorInnen, so dass Steuergelder nicht zur besseren Weitervermarktung beitragen, ohne betroffenen AnwohnerInnen zugute zu kommen.

2. Städtebaufördermittel und Instrumentarien wie beispielsweise ein Quartiersmanagement sind in ihrer Ausrichtung in Quartieren mit nicht nachhaltig wirtschaftenden EigentümerInnen mit dem Ziel der Durchsetzung von MieterInnenrechten und - interessen einzusetzen. Differenzierte Quartiersentwicklungskonzepte mit entsprechenden Handlungsszenarien sind je nach Bestands- und EigentümerInnensituation zu entwickeln.

3. Der Rückkauf von Problemimmobilien wird aktiv betrieben, evtl. auch mit dem Ausstiegsszenario eines Rückbaus. Das Mittel der Vorkaufsrechtssatzung führt zum Zwang, sehr kurzfristig handeln zu müssen und bietet zum Teil nur noch die Möglichkeit, zu überhöhten Preisen einsteigen zu können. Hier muss im Vorfeld aktiv über den Verbund mit nachhaltig wirtschaftenden Wohnungsunternehmen oder über die Stadtentwicklungsgesellschaft gehandelt werden (analog Nordstadt und DOGEWO 21). In diesem Zusammenhang bereitet die Verwaltung konkrete Förderszenarien im Hinblick auf die Beantragung von Bundes- und EU-Mitteln (EFRE) vor, u. a. zur Unterstützung von Wohnungsunternehmen. Ebenso ist der Einsatz des Sondervermögens zu überprüfen.

4. Die Verwaltung überprüft die Möglichkeiten der Ausweisung von Sanierungsgebieten zum Zweck der Steuerung von Wohnungsveräußerungen (s. a. Handlungsempfehlungen der Enquetekommission) mit den damit verbundenen rechtlichen Optionen.

5. Entsprechend der Handlungsempfehlung der Enquetekommission wird über das zu erarbeitende Wohnungsaufsichtsgesetz des Landes die kommunale Wohnungsaufsicht verstärkt.

6. Die Wohnungszugangsstrategie für EU-ArmutszuwanderInnen wird in den Stadtbezirken und für die dort lebende einheimische Bevölkerung weiterentwickelt. TransferleistungsempfängerInnen können sich zur Wahrnehmung ihrer Rechte bei Mietervereinen beraten lassen. Dies wird durch eine kommunale Förderung der Mieterberatung in Problemimmobilien gewährleistet.

Dem jetzigen und zukünftig bereits prognostizierten Mangel an bezahlbarem und gutem Wohnraum wird mit einer Unterstützung von öffentlich gefördertem Wohnraum begegnet. Um eine größtmögliche soziale Durchmischung der Bewohnerstruktur in der gesamten Stadt zu gewährleisten, sind entsprechende Flächen in möglichst allen bestehenden Baugebieten über städtebauliche Verträge zu reservieren.

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