Wir bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Schulausschuss begrüßt, dass zum Schuljahr 2019/20 bis zu 28 Schulen der Schulformen Haupt,- Real- und Gesamtschulen der Sekundarstufe I zu „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ werden und damit dem Elternwillen auf gemeinsames Lernen ihrer Kinder Rechnung getragen wird.
2. Der Schulausschuss stellt fest, dass damit das Ziel des Erlasses der Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen des Ministeriums für Schule und Bildung erfüllt ist.
3. Der Schulausschuss stellt fest, dass die zukünftigen „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ von der Schulaufsicht nach Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen auf der Basis einer pädagogischen Konzeption bestimmt werden. Das Einvernehmen mit dem Schulträger dient dabei dem Ziel, verlässliche Zusagen für die sächliche Ausstattung der „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ sicherzustellen.
4. Der Schulausschuss begrüßt außerordentlich, dass es nach Gesprächen der Schulaufsicht weiterhin Gymnasien in Dortmund geben soll, die als Teil ihres Schulprofils zieldifferenten gemeinsamen Unterricht anbieten wollen.