Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert den RVR auf, die Fläche Groppenruch im Regionalplan nicht als regionalen Kooperationsstandort darzustellen.
Das Gebiet Groppenbruch wird statt dessen im Regionalplan als Bereich für den Schutz der Natur (BSN) und als Bereich für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE) ausgewiesen.
Begründung:
In der Klimaanalyse der Stadt Dortmund aus 2019 wird dem Gebiet Groppenbruch eine hohe Bedeutung als Kaltluftschneise zugeschrieben. In der dazu gehörigen Planhinweiskarte ist die Fläche als „Regional bedeutsamer Ausgleichsraum Freiland“ gekennzeichnet. Zudem ist das Gelände ein wichtiges Gebiet für den regionalen Grünzug. Vor dem Hintergrund der in Dortmund ausreichend vorhandenen Wirtschaftsflächen und der Stellungnahme der in NRW anerkannten Naturschutzverbände vom 30.11.2020 soll Groppenbruch nicht als regionaler Kooperationsstandort ausgewiesen werden.