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Thema:  Rechtsextremismus

Art: Pressemitteilung

Nazi-Drohungen gegen Vermieter: Deutliches Zeichen und Unterstützung durch die Stadt sind notwendig

Die Dortmunder Grünen fordern ein deutliches Zeichen der Stadtspitze und der Polizei gegen die Drohungen und Einschüchterungsversuche der Dortmunder Nazis gegen den Vermieter eines Ladenlokals, in das ein linker Buchladen einziehen will.

Hilke Schwingeler, Sprecherin des Grünen Kreisverbandes,
Ingrid Reuter, Sprecherin der Grünen Fraktion,
Ulrich Langhorst, Sprecher der Grünen Fraktion:

„Die Bedrohungen andersdenkender Personen ist keine neue Strategie der Dortmunder Nazis. Die aktuellen Ereignisse haben ein neues Bedrohungspotential. Jetzt versuchen die Nazis mit Einschüchterungen und Drohungen auch Einfluss darauf zu nehmen, wer an wen Wohnungen vermieten darf. Das erinnert an den Terror von SA und SS der Nazis in den 20er und 30er Jahren. Die gesamte Stadt steht in der Verantwortung, hier ein klares Zeichen zu setzen. Wir würden es begrüßen, wenn der Oberbürgermeister und der Polizeipräsident sehr klar machen, dass in Dortmund nicht die Nazis bestimmen, wer wo und wann in ein Haus ziehen darf. Sowohl der Vermieter der Immobilie als auch die Mieter brauchen jetzt deutliche Zeichen, dass in Dortmund demokratische Grundwerte gelten und sich niemand dem Druck der Nazis beugen muss. Die Auflösung des Mietvertrags aufgrund der Bedrohungen der Nazis wäre ein fatales Zeichen. Stadt und Polizei sollten deshalb öffentlich dem Vermieter ihre Unterstützung signalisieren. Der Rat hat mehrfach in Erklärungen gegen den Rechtsradikalismus in Dortmund deutlich gemacht, dass er sich den Nazis klar und deutlich entgegenstellt. Das ist nun dringend notwendig.

Die Aktionen der Nazis können nicht losgelöst gesehen werden vom aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster. Dadurch bekommen NPD und Rechte im Rat die Möglichkeit, mit städtischem Geld ihre Infrastruktur auszubauen. Auch hier sind wir der Auffassung, dass alle Möglichkeiten genutzt werden müssen, um das zu verhindern. Sollte das aufgrund der Rechtsprechung nicht möglich sein, werden wir vor dem Hintergrund des NPD-Verbotsverfahrens anregen, dass mit den Zuwendungen an NPD und Rechte in Dortmund ähnlich verfahren wird wie auf Bundesebene. Dort fließen Gelder an die NPD im Rahmen der Parteienfinanzierung nur dann, wenn eine entsprechende Sicherheit beispielweise in Form einer Bankbürgschaft hinterlegt wird. Andernfalls würden nach einem erfolgreichen Verbotsverfahren sämtliche Rückforderungen der städtischen Gelder ins Leere laufen.“

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