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Nachtragssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2009; Einbringung des Entwurfs

Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Tagesordnungspunkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Rat stellt fest, dass eine Änderung der Haushaltssatzung und damit eine Nachtragssatzung unumgänglich sind, um die kommunalen Handlungsspielräume zu erhalten.

2. Der Rat stimmt der Einschätzung zu, dass ein Verwaltungsumbau notwendig ist, um das von der Kämmerei bezifferte Einsparvolumen zu erreichen und damit zu verhindern, dass die allgemeine Rücklage in zwei aufeinander folgenden Jahren um mehr als fünf Prozent verringert wird.

3. Der Rat vertritt die Auffassung, dass Kürzungen vermieden werden müssen, die zu einer Verschlechterung der Lebenssituation von Menschen führen, die in besonderer Weise auf kommunale Leistungen angewiesen sind.

4. Der Rat stimmt dem Maßnahmenkatalog zum Verwaltungsumbau 2010 unter der Voraussetzung zu, dass folgende Maßnahmen unter den Vorbehalt tatsächlich zu erzielender Einsparpotenziale und der Rückholbarkeit gestellt werden:

a) Maßnahmen 25004

Büros der sozialen Arbeit

Die Zusammenlegung der unterschiedlichen Büros der sozialen Arbeit erfolgt unter dem Vorbehalt eines Beibehaltes der momentanen Stellenausweisungen.

b) Maßnahme 35001

Zuwendungen an freie Träger und Wohlfahrtsverbände

Auf der Grundlage der zwischen Verwaltung, freien Trägern und Wohlfahrtsverbänden getroffenen Vereinbarung werden zur Planungssicherheit noch in diesem Jahr neue Rahmenverträge bis zum 31.12.2014 abgeschlossen. Bei der Neuregelung sind Einsparungen beim Drogenkonsumraum auszuschließen.

c) Maßnahme 45001

Behindertenfahrdienst

Die Aufwandsreduktion beim Behindertenfahrdienst ist erst nach Vorlage eines Konzeptes vorzunehmen, das deutlich macht, dass die Reduzierungen nicht zu einer Erhöhung des Eigenanteils der Betroffenen oder zu einer Verschlechterung des Angebotes führen.

d) Maßnahme 45002

Sozialticket

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Fortführung des Sozialtickets eine Anschlussregelung mit der DSW21 auf Basis der geltenden Regelungen und des derzeitigen Ticketpreises von 15,- €/monatlich bis zum 31.12.2009 abzuschließen. Zur Gegenfinanzierung der städtischen Aufwendungen ist eine DSW21-Gewinnabführung in Höhe der aus dem Sozialticket resultierenden Mehreinnahmen zu vereinbaren. Die Anschlussregelung wird solange fortgeführt, bis der Rat eine neue Entscheidung auf Grundlage einer durch die DSW 21 zu beauftragenden detaillierten Marktuntersuchung nach dem Vorbild der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Köln und den Kölner Verkehrsbetrieben trifft. Neben einer neutralen Analyse der Einnahmesituation des bisherigen zweijährigen Modellversuchs ist in der Marktuntersuchung darzustellen, unter welchen Rahmenbedingungen eine Ausweitung der Anspruchsberechtigten um die Personen möglich ist, die die SGB-Einkommensgrenzen um 10% sowie alternativ um 20 % überschreiten. Ebenfalls ist darzustellen, wie ergänzend zum bisherigen Abo-Modell reduzierte Einzelfahrscheine und reduzierte Zeitfahrkarten im Einzelverkauf in den Vertrieb aufgenommen werden können. Die von der Stadt Dortmund entsandten Vertreter in der VRR Verbandsversammlung werden aufgefordert, sich für eine Nachfolgeregelung für das abgeschaffte Großkundenrabattmodell einzusetzen.

e) Maßnahme 44001

Schließung von einzügigen Grundschulen und Hauptschulen

Der Rat hält vor dem Hintergrund der sinkenden SchülerInnenzahlen eine Neukonzeptionierung des Schulangebotes in Dortmund für notwendig. Der Rat stimmt den Schließungen der Loh-Grundschule sowie der Hauptschule Derne zu. Dabei ist insbesondere bei der Loh-Grundschule dafür Sorge zur tragen, dass die momentanen Klassenverbände beim Übergang in eine andere Schule erhalten bleiben. Alle weiteren Entscheidungen über Schließungen einzelner Schulen erfolgen unter dem Vorbehalt eines Gesamtkonzeptes, das sowohl der absehbaren demografischen Entwicklung als auch den Strukturen und Notwendigkeiten der betroffenen Stadtbezirke Rechnung trägt.Dabei sind auch sorgsame Abwägungen des tatsächlichen finanziellen Nutzens vorzunehmen sowie mögliche Folgenutzungen für die frei gezogenen Immobilien zu berücksichtigen.

f) Maßnahme 35105

Optimierung der Jugendfreizeitstätten

Die Einsparungen im Bereich der Jugendfreizeitstätten sind zurückzustellen, bis eine fachliche Bewertung der Nachfrage von Angeboten und der jeweiligen Attraktivität der Jugendfreizeitstätten vorgenommen worden ist. Es ist weiter zu prüfen, ob vorhandenes Personal der Stadtverwaltung mit entsprechender Vorbildung und Erfahrung durch Qualifizierungsmaßnahmen gezielt in diesen Aufgabenbereich gelenkt werden kann. Jugendfreizeitstätten in den Aktionsräumen sind von Kürzungen generell auszunehmen.

g) Maßnahme34001

Bildungsbüro

Bei einer Sachmittelreduzierung des regionalen Bildungsbüros ist sicher zu stellen, dass eine Reduzierung keine Auswirkungen auf die beschlossenen Stellen und Maßnahmen der Schulsozialarbeit hat.

h) Maßnahme 31102

Fachfortbildungen

Die Reduzierung der Mittel für Aus- und Fortbildung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die restlichen Mittel ausreichen, um die Umsetzung eines strategischen Personalentwicklungskonzeptes mit dem Ziel der Qualifizierung von MitarbeiterInnen für sachfremde Aufgaben zu gewährleisten.

i) Maßnahmen 43703 / 53701

Feuerwehr

Die Verwaltung wird aufgefordert, weitere Einssparpotenziale im StA 37 Feuerwehr zu erschließen und dem Fachausschuss entsprechende Vorschläge vorzulegen.

j) Maßnahme 35202

Reorganisation der Sport- und Freizeitbetriebe Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorlage zur Situation aller städtischen Frei- und Hallenbäder zu erstellen. Dabei sollen die Entwicklung der Einnahme- und Besucherzahlen, der jeweilige bauliche Zustand der Bäder, Sanierungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten, die Bedarfe des Schul- und Vereinssports sowie sozialpolitische Gesichtspunkte der einzelnen Standorte dargestellt werden. Entscheidungen zu den städtischen Bädern werden erst nach Vorliegen und auf Grundlage der Vorlage getroffen.

5. Der Rat beschließt folgende zusätzliche Maßnahmen, um fiskalische Verschlechterungen durch die oben genannten Prüfvorbehalte auszugleichen und neue Einsparpotenziale zu erschließen:

a) Die von DSW21 gebildeten Rückstellungen in Höhe von 6,6 Mio. € im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit DB regio ./. VRR werden nach der außergerichtlichen Einigung aufgelöst.

b) Die Pachtverträge über die städtischen Stadtbahnanlagen zwischen der Stadt und DSW21 sind einer Revision zu unterziehen. Ziel der vorzunehmenden Anpassungen ist ein Pachtzins, der zumindest die städtischen Abschreibungen refinanziert.

c) Gemäß Vorlage vom 12.06.2008 soll das StA 69 erst bis Mitte 2012 (Pensionierung des AL) als eigenständige Einheit aufgelöst werden. Die Restaufgaben sollen als Neubauabteilung „Stadtbahn“ im Tiefbauamt der Stadt erledigt werden. Der Rat erwartet, dass die Integration des Stadtbahnbauamtes in die DSW 21 bis Ende 2010 abgeschlossen ist. Gegebenenfalls sind entsprechende Gesellschafterbeschlüsse herbeizuführen.

d) Der Rat fordert die Verwaltung auf, zukünftig bei allen Ausschreibungen kostendeckende Entgelte für den Versand und den Druck von Ausschreibungsunterlagen zu erheben.

e) Die Personal und Sachkostenausstattung der BürgermeisterInnenbüros ist zu reduzieren.

f) Jeweils zur Sitzung des Finanzausschusses erfolgt ein Finanz-Controlling- Bericht, der die Entwicklungen in den einzelnen Fachbereichen deutlich macht. Zum Umsetzungsstand der Sparmaßnahmen wird ein Berichtswesen entwickelt.

Die voraussichtlichen Jahresabschlüsse der städtischen Töchter werden im April/Mai jeden Jahres für den Finanzausschuss aufbereitet.

g) Die Regionalisierung des Vermessungs- und Katasteramtes wird zügig durchgeführt. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, sich aktiv an der Regionalisierung weiterer Aufgaben zu beteiligen.

h) Der Investitionskostenzuschuss an die Westfalenhallen in Höhe der Pachteinnahmen wird gestrichen.

i) Die Parkplatzfläche am Standort Nord des Klinikums wird zukünftig bewirtschaftet.

j) Vom Flughafen wird zukünftig ein Pachtzins für die städtischen Liegenschaften erhoben.

k) Der Rat spricht sich dafür aus, eine Reduzierung der Zahl der Bezirksverwaltungsstellen unter fiskalischen, stadträumlichen und sozialen Gesichtspunkten zu überprüfen und fordert die Verwaltung auf, baldmöglichst eine Einschätzung vorzulegen.

l) Zur Reduzierung der Betriebskosten für städtische Liegenschaften wird geprüft, inwieweit kostendeckende Mieten zur Refinanzierung erhoben werden können, sofern dies unter Berücksichtigung sozialpolitischer Kriterien verantwortbar ist.

m) Die Ausschussreisen für die kommende Wahlperiode sind entweder zu streichen oder mit einem erheblichen Eigenanteil der Ratsmitglieder gegen zu finanzieren.

n) Die Verwaltung wird aufgefordert, die Finanzierung der Errichtung des Weihnachtsbaumes durch die Erhöhung der Pachten für den Weihnachtsmarkt zu gewährleisten.

o) Die Verwaltung wird aufgefordert, die Pläne zum Bau von vier neuen Sporthallen im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Synergiemöglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls Einsparungen ( z.B. bei dem Vorhalten von Zuschauertribünen) vorzunehmen. Die zeitliche Realisierung ist den finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen und zu konkretisieren.

p) Die Verwaltung wird aufgefordert, die Wirtschaftlichkeit der neuen Planungen zum U-Turm unter folgenden Gesichtspunkten nachzuweisen:

1. Synoptische Darstellung der bisher eingegangenen Angebote auf Grundlage der Ausschreibung aus November 2007

2. Konkretisierung und fiskalische Bewertung der Synergieeffekte von zwei Kollegs am U-Turm

3. Kosten und Nutzen einer Aufgabe und Nachfolgenutzung des Standortes Sckellstraße

4. Nachvollziehbarer Kostenvergleich zwischen der großen Lösung ( zwei Kollegs am U-Turm) und der kleinen Variante (Erhalt Sckellstraße) unter Berücksichtigung der Kosten für die Verlagerung des Kinder- und Jugendtheaters.

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