Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Rat um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
Der Beschlussvorschlag wird um den folgenden Punkt ergänzt:
Öffentliche Aufträge werden vorrangig an Unternehmen vergeben, die Maßnahmen zur Frauenförderung oder zur Förderung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchführen.
Begründung:
Das Vorgehen der Stadt Dortmund, trotz Rücknahme vieler wichtiger strategischer Ziele durch die schwarz-gelbe Landesregierung, die bisher praktizierte Nachhaltigkeitsstrategie konsequent fortzusetzen, ist sehr zu begrüßen. Mit der Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW konzentriert sich das Gesetz nun ausschließlich auf die Mindestlohn-Thematik. Die Vorgaben zu Umweltschutz, Arbeitsbedingungen und Frauenförderung entfallen. Dortmund bekennt sich als Arbeitgeberin grundsätzlich zur Förderung von Frauen und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Deshalb sollte das Thema auch bei der öffentlichen Auftragsvergabe neben den ökologischen und sozialen Aspekten berücksichtigt werden.